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Elektronische Administrierung der Umsatzsteuer von landwirtschaftlichen Unternehmen
Am 5. Mai 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine Änderungen in das Regime der Akkumulierung von Summen der Umsatzsteuer durch landwirtschaftliche Unternehmen auf speziellen Konten eingeführt, die bei Banken und / oder bei Organen, die finanzielle Dienstleistungen von Budgetmitteln erbringen, geöffnet sind.
Entsprechend dieser Änderungen reicht ein landwirtschaftliches Unternehmen eine Steuererklärung elektronisch bei dem territorialen Organ des Staatlichen Fiskaldienstes ein. Auf der Grundlage dieser Erklärung werden die Summen der Steuer von dem Konto des Steuerschuldners in dem System der steuerlichen Verwaltung der Umsatzsteuer auf ein spezielles Konto überwiesen. Die Summen der Umsatzsteuer werden nicht in das staatliche Budget überführt und können von den landwirtschaftlichen Unternehmen benutzt werden, und beginnend mit dem 1. Januar 2018 werden sie auf dessen laufendes Konto überwiesen.
Gleichzeitig wird die Notwendigkeit abgeschafft, die Register der ausgegebenen und der erhaltenen Steuerscheine, sowie der Kopien der Zahlungsanweisungen über die faktisch auf ein spezielles Konto überwiesenen Summen der Umsatzsteuer vorzulegen.