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Einige Änderungen in der Devisengesetzgebung
Nach der wesentlichen Liberalisierung der ukrainischen Devisengesetzgebung, die die Nationalbank der Ukraine durch die Verordnung bezüglich der Regulierung der Situation auf dem Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine, die am 9. Juni 2016 in Kraft getreten ist, festgelegt hat, hat die Nationalbank der Ukraine in den letzten Wochen noch einige Korrekturen in die Devisenregulierung eingefügt.
So ist am 29. Juli 2016 die Verordnung Nr. 361 der Nationalbank der Ukraine in Kraft getreten, nach der die Frist der Buchungen von Außenwirtschaftsoperationen in einer ausländischen Währung auf 120 Kalendertage verlängert worden ist. Bisher betrug diese Frist 90 Kalendertage. Abgesehen davon, hat die Nationalbank der Ukraine die Bedingungen der Durchführung von Zahlungen auf Importverträge, insbesondere auf Akkreditive, erleichtert. Ab jetzt sollen die Banken ausschließlich die Akkreditivform der Buchungen nutzen, wenn die Summe der Zahlung einen Betrag von einer Million USD überschreitet. Bisher betraf ein solches Erfordernis nur Zahlungen von mehr als USD 500.000.
Zusätzlich hat die Nationalbank der Ukraine mit der Verordnung Nr. 364 vom 2. August 2016 für natürliche Personen die Durchführung von Operationen mit Bargeld in einer ausländischen Währung vereinfacht. Beginnend mit dem 10. August 2016, haben natürliche Personen das Recht, einen Umtausch von Devisen bis zu einem Betrag von UAH 150.000 (zurzeit EUR ca. 5,350) ohne die Vorlage von Dokumenten durchzuführen.
Außerdem ist zu beachten, dass die Nationalbank der Ukraine am 29. Juli 2016, nach der kürzlich erfolgten Herabsetzung des Zinssatzes von 18% auf 16,5%, diesen noch einmal um einen Prozentpunkt herabgesetzt hat, d.h. auf 15,5%.
Die Verordnung bezüglich der Regulierung der Situation auf dem Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine wird bis zum 15. September 2016 gelten. Dann findet die nächste Sitzung der Nationalbank der Ukraine zu Fragen der Geldpolitik statt, auf der die Entscheidung über die weiteren Bedingungen der Geltung der Beschränkungen auf dem Devisenmarkt gefasst werden.