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Besonderheiten der Besteuerung der Vermittlung von Arbeit im Ausland
Das Finanzamt der Ukraine hat am 20. April 2016 in seinem Brief die Besonderheiten der Besteuerung der Vermittlung von Arbeit im Ausland erläutert. In dem Brief wird angemerkt, dass die Besteuerung mit der Umsatzsteuer von Operationen für die Dienstleistungserbringung im Bereich der Arbeitsvermittlung im Ausland direkt von dem Ort der Gewährung solcher Dienstleistungen abhängt.
Gemäß Art. 186.3 Steuerkodex der Ukraine gilt als Ort der Erbringung von Dienstleistungen für die Zurverfügungstellung von Personal der Ort, wo der Empfänger der Dienstleistungen in seiner Eigenschaft als Wirtschaftssubjekt registriert ist, oder an dessen Wohnort. In den anderen Fällen ist gemäß Art. 186.4 Steuerkodex der Ukraine der Ort der Erbringung der Ort der Registrierung des Erbringers der Dienstleistungen.