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Aufhebung der Visumpflicht für ausländische Volontäre während des Kriegszustands in der Ukraine
Am 15. Mai 2025 verabschiedete das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) in erster Lesung den Gesetzentwurf Nr. 13071. Dieser sieht die Aufhebung der obligatorischen Langzeitvisa des Typs D für ausländische Freiwillige und humanitäre Helfer während des Kriegszustands vor.
Mit diesem Gesetzentwurf soll in erster Linie Fachleuten und Freiwilligen, die der ukrainischen Bevölkerung helfen, Zivilisten evakuieren und medizinische, psychologische sowie sonstige Unterstützung im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg leisten, die Einreise in die Ukraine erleichtert werden.
Selbst Bürger aus Ländern mit Visumfreiheit sind nach den geltenden Rechtsvorschriften gezwungen, das Hoheitsgebiet der Ukraine zu verlassen, um ein D-Visum zu erhalten und anschließend eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Dies führt zu zusätzlichen Schwierigkeiten und Kosten für ausländische Freiwillige, die sich bereits in der Ukraine aufhalten und Hilfe leisten.
Der Gesetzentwurf Nr. 13071 sieht vor, die Anforderung, dass Ausländer und Staatenlose, die in die Ukraine kommen, um an freiwilligen oder humanitären Aktivitäten teilzunehmen, ein langfristiges „D“-Visum erhalten müssen, vorübergehend aufzuheben.Dabei geht es um:
- Vertreter internationaler humanitärer Organisationen,
- Freiwillige, die von ukrainischen karitativen Stiftungen oder öffentlichen Organisationen akkreditiert wurden, und
- Teilnehmer an Hilfsprogrammen für Kriegsopfer.
Damit können diese Personen eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, ohne im Voraus ein Visum einholen zu müssen.
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Legalisierung des Status jener ausländischen Freiwilligen vor, die nach dem 24. Februar 2022 in die Ukraine eingereist sind und die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer überschritten haben (zur Erinnerung: Ausländer und Staatenlose dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage ohne Visum in der Ukraine aufhalten). Wenn diese Personen innerhalb von 60 Tagen nach Inkrafttreten des jetzt verabschiedeten Gesetzentwurfes eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, gilt ihr Aufenthalt in der Ukraine als legal.
Der Gesetzesentwurf Nr. 13071 muss zunächst in zweiter Lesung verabschiedet werden. Anschließend muss er vom Präsidenten der Ukraine unterzeichnet werden. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, können ausländische Freiwillige ohne Visum in die Ukraine einreisen. Das wird die Koordinierung der humanitären Bemühungen erheblich erleichtern.