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28. Dezember 2024

Abfallbehandlungspläne für Unternehmen in der Ukraine

Am 26. November 2024 trat im Zuge der Reform des ukrainischen Abfallwirtschaftssystems das neue Verfahren zur Erstellung von Abfallbehandlungsplänen (im Weiteren nur „Verfahren“) in Kraft, das durch die Verordnung Nr. 1003 des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine vom 9. August 2024 genehmigt wurde.

Das Verfahren umfasst die Verbesserung der Mechanismen zur Vermeidung der Abfallerzeugung, die Verringerung von Abfallmengen, die Abschwächung der negativen Auswirkungen der Abfallbehandlung, die Förderung der Abfallvorbehandlung für die Wiederverwendung, Recycling und Verwertung, um negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden, sowie die Kontrolle der Umsetzung dieser Maßnahmen und die Überwachung der Ergebnisse ihrer Umsetzung im Verwaltungsbereich.

Gemäß dem neuen Verfahren wird der Abfallbehandlungsplan für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt, durch eine Betriebsanordnung genehmigt und muss folgende Abschnitte enthalten:

  • Einleitung,
  • Beschreibung des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation,
  • Analyse des Ist-Zustandes des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation,
  • Planung des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation, und
  • Überwachung der Umsetzung des Abfallbehandlungsplans.

Unternehmen, die Abfälle erzeugen, sind verpflichtet, einen Abfallbehandlungsplan zu erstellen, der folgende Informationen enthalten muss:

  • im Abschnitt „Einleitung“ sind die Rechtsvorschriften, zu deren Umsetzung der Abfallbehandlungsplan erstellt wird, sowie der Hauptzweck des Plans anzugeben;
  • der Abschnitt „Beschreibung des Unternehmens, der Einrichtung oder der Organisation“ enthält allgemeine Angaben über die Tätigkeitsbereiche des Unternehmens, der Einrichtung oder der Organisation, die verfügbaren Produktionskapazitäten und den Standort, die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und das durchschnittliche jährliche Produktionsvolumen im Jahr vor der Erstellung des Plans;
  • der Abschnitt „Analyse des Ist-Zustandes des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder der Organisation“ enthält folgende Angaben:
    • Menge und Ort des Abfallaufkommens in den letzten 5 Jahren unter Angabe des Codes und der Art des Abfalls gemäß dem Nationalen Abfallverzeichnis; die Einstufung von Abfällen, die vor 2024 erzeugt wurden, sollte mit den Berichts- und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation für den betreffenden Zeitraum übereinstimmen;
    • Beschreibung des Abfallsammelsystems für jede Abfallart;
    • Beschreibung der Transportmodalitäten mit Angabe der Abfallbehandlungsanlagen, zu denen die Abfälle transportiert werden; und
    • Informationen über die Orte, an denen die Abfälle vor der Übergabe an die Abfallbehandlungsanlagen gelagert werden.
  • im Abschnitt „Planung des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation“ sind folgende Informationen anzugeben:
    • voraussichtliche Mengen des Abfallaufkommens für 5 Jahre, berechnet in Übereinstimmung mit den spezifischen und Grenzwerten des Abfallaufkommens aus technologischen Prozessen, die für das Jahr der Erstellung des neuen Abfallbehandlungsplans festgelegt wurden, unter Angabe des Codes und der Art des Abfalls gemäß dem Nationalen Abfallverzeichnis;
    • Beschreibung des geplanten Abfallsammelsystems für jede Abfallart;
    • Beschreibung der geplanten der Transportmodalitäten mit Angabe der Abfallbehandlungsanlagen, zu denen die Abfälle transportiert werden;
    • messbare Ziele für die Vermeidung und Verminderung von Abfällen und geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele;
    • Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Verantwortlichkeiten und Kenntnisse, die in den einschlägigen Stellenbeschreibungen gefordert werden, sowie für die Einhaltung der Vorschriften und Regeln in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sanitäre und hygienische Anforderungen, Brandschutz, Arbeitssicherheit und Abfallbehandlung; und
    • Finanzierungsquellen für die Durchführung der geplanten Maßnahmen.
  • im Abschnitt „Überwachung der Umsetzung des Abfallbehandlungsplans“ werden Zielindikatoren für die Umsetzung des Plans angegeben.

Unternehmen, die Abfälle behandeln, erstellen einen Abfallbehandlungsplan, der folgende Angaben zu enthalten hat:

  • im Abschnitt „Einleitung“ sind die Rechtsvorschriften, zu deren Umsetzung der Abfallbehandlungsplan erstellt wird, sowie der Hauptzweck des Plans anzugeben;
  • der Abschnitt „Beschreibung des Unternehmens, der Einrichtung oder der Organisation“ enthält allgemeine Angaben über die Tätigkeitsbereiche des Unternehmens, der Einrichtung oder der Organisation, die verfügbaren Produktionskapazitäten und den Standort, die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und das durchschnittliche jährliche Produktionsvolumen im Jahr vor der Erstellung des Plans;
  • der Abschnitt „Analyse des Ist-Zustandes des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder der Organisation“ enthält folgende Angaben:
    • Genehmigung zur Durchführung von Abfallbehandlungsverfahren und/oder Lizenz zur Behandlung gefährlicher Abfälle;
    • Verfügbarkeit der materiellen und technischen Ausstattung für die Abfallbehandlungsverfahren und Code des vorgesehenen Verfahrens;
    • Menge der behandelten Abfälle für jedes Verfahren in den letzten 5 Jahren unter Angabe des Codes und der Art des Abfalls gemäß dem Nationalen Abfallverzeichnis; die Einstufung von Abfällen, die vor 2024 behandelt wurden, sollte mit den Berichts- und Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation für den betreffenden Zeitraum übereinstimmen;
    • Liste und Beschreibung der für die Abfallbehandlung angewandten technologischen Verfahren;
    • Lagerorte der Abfälle vor der Behandlung.
  • im Abschnitt „Planung des Abfallbehandlungssystems des Unternehmens, der Einrichtung oder Organisation“ sind folgende Informationen anzugeben:
    • voraussichtliche Abfallbehandlungsmengen für 5 Jahre unter Angabe des Codes und der Art des Abfalls gemäß dem Nationalen Abfallverzeichnis und der Verfahren, die mit dem betreffenden Abfall durchgeführt werden;
    • voraussichtliche Abfallerzeugungsmengen infolge von Behandlungsverfahren (gemäß den spezifischen Werten und Grenzwerten für die Abfallerzeugung in technologischen Prozessen, die für das Jahr der Erstellung des neuen Abfallbehandlungsplans festgelegt wurden);
    • Weiterbehandlung von Abfällen aus Verarbeitungsprozessen und/oder Sicherstellung ihrer umweltgerechten Entsorgung;
    • Liste von Maßnahmen zur Minimierung des Abfallaufkommens bei der Behandlung;
    • Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Verantwortlichkeiten und Kenntnisse, die in den einschlägigen Stellenbeschreibungen gefordert werden, sowie für die Einhaltung der Vorschriften und Regeln in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sanitäre und hygienische Anforderungen, Brandschutz, Arbeitssicherheit und Abfallbehandlung; und
    • Finanzierungsquellen für die Durchführung der geplanten Maßnahmen.
  • im Abschnitt „Überwachung der Umsetzung des Abfallbehandlungsplans“ werden Zielindikatoren für die Umsetzung des Plans angegeben.

Für Abfallentsorgungsbetriebe, die Abfälle auf Deponien ablagern, sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:

  • Beschreibung der hydrologischen und wasserbaulichen Merkmale der Deponie;
  • Angaben über die geplante Abfallmenge und die voraussichtliche Lebensdauer der Deponie; und
  • Informationen über das Vorhandensein eines Kontroll- und Überwachungsprogramms für die Deponie.

Wenn sich die Laufzeit des Plans über den Zeitraum der Schließung der Deponie erstreckt, ist zusätzlich eine Liste von Maßnahmen für die Rekultivierung der Deponie und deren Nachsorge vorzulegen.

Für eine Anlage, in der thermische Abfallbehandlungsverfahren vorgesehen sind, sind zusätzlich Angaben über das Vorhandensein eines Anlagenüberwachungsplans zu machen.
Der Abfallbehandlungsplan kann gegebenenfalls durch die erforderlichen Anhänge in Form von Tabellen und Diagrammen ergänzt werden, in denen die erforderlichen Angaben im Einzelnen aufgeführt sind.

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