Schutz der ausländischen Investitionen in der Ukraine
Internationale Abkommen
Als Mittel für den Schutz von ausländischen Investitionen können die abgeschlossenen internationalen Abkommen über die Förderung und den Schutz der Investitionen verwendet werden. So haben die Mitglieder des Übereinkommens über Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten nach der Ratifizierung dieses Abkommens durch das ukrainische Parlament im Jahre 2000 die Möglichkeit, sich an das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Regierungen und ausländischen Investoren (engl.: „International Centre for Settlement of Investment Disputes” – ICSID) zu wenden.
In diesem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten können die Investoren mit dem Schutz ihrer Rechte in Verbindung mit der Entziehung ihres Vermögens, einer nicht gleichberechtigten Behandlung der nationalen und ausländischen Investoren rechnen.
Internationale Abkommen über die Mitwirkung und den Schutz von Investitionen wurden mit einer Reihe von Ländern abgeschlossen, darunter mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden, Dänemark, Polen, der Türkei, China, Japan, den USA, Kanada und vielen Ländern des Nahen Ostens.
Die Bedingungen der zweiseitigen internationalen Abkommen über die Mitwirkung und den Schutz von Investitionen sind nicht einheitlich, und können sich voneinander unterscheiden.
Garantien der ukrainischen Gesetzgebung
Grundsätzlich wird der Schutz von ausländischen Investitionen in der Ukraine durch die Gesetze „Über das Regime von ausländischen Investitionen“ und „Über den Schutz von ausländischen Investitionen“ geregelt. Diese Gesetze bestimmen die grundsätzlichen Garantien, auf denen sich der Schutz der ausländischen Investitionen in der Ukraine beruht.
Das Prinzip der Gewährung des Schutzes für ausländische Investitionen im Falle einer Änderung der ukrainischen Gesetzgebung liegt darin, dass dann, wenn die Garantien für den Schutz der ausländischen Investitionen geändert werden, und zwar innerhalb von zehn Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieser neuen Gesetzgebung, auf Antrag des ausländischen Investors staatliche Garantien für den Schutz der ausländischen Investitionen angewandt werden können, und zwar diejenigen Bestimmungen der ukrainischen Gesetzgebung, die zum Zeitpunkt der Investition gültig waren.
Außerdem sind die ukrainischen staatlichen Behörden nicht berechtigt, ausländische Investitionen zu requirieren, mit der Ausnahme von Rettungsmaßnahmen bei Naturkatastrophen, Unfällen, Epidemien oder Epizootien. Eine solche Requirierung kann aufgrund einer Entscheidung der dazu vom Ministerkabinett der Ukraine befugten Organe vorgenommen werden.
Die Entscheidung über die Entziehung von ausländischen Investitionen und die Entschädigungsbedingungen können vor Gericht angefochten werden.
Ausländische Investoren haben einen Anspruch auf Schadensersatz, einschließlich den Ersatz des entgangenen Gewinns und des moralischen Schadens, der ihnen infolge von Handlungen, der Unterlassung oder einer mangelhaften Erfüllung der Pflichten in Bezug auf ausländische Investoren oder Unternehmen mit ausländischen Investitionen seitens der Staatsbehörden oder Beamten zugefügt worden sind.
Alle Kosten und Schäden ausländischer Investoren, die infolge solcher Handlungen verursacht worden sind, sollen auf der Grundlage der laufenden Marktpreise oder einer begründeten Schätzung, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt worden ist, ersetzt werden. Eine Entschädigung, die einem ausländischen Investor ausgezahlt wird, soll schnell, adäquat und effektiv sein.
Im Falle der Einstellung einer Investitionstätigkeit hat der ausländische Investor das Recht auf die Rückgabe, und zwar nicht später als sechs Monate ab dem Tag der Einstellung seiner Investitionstätigkeit, seiner Investitionen in Naturalform oder in der Währung der Investition in der Summe des tatsächlichen Aufwands ohne die Zahlung jeglicher Gebühren, und auch der Gewinne aus diesen Investitionen in Geld- oder Warenform zu einem reellen Marktpreis zum Moment der Einstellung seiner Investitionstätigkeit.
Den ausländischen Investoren wird nach der Bezahlung von Steuern, Gebühren und anderen obligatorischen Zahlungen garantiert, ungehindert und schnell ihren Gewinn, ihre Einkünfte und andere Mittel in einer ausländischen Währung, die sie rechtmäßig infolge der Vornahme der ausländischen Investitionen erlangt haben, ins Ausland zu transferieren.