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Lizensierung für den Export von einigen Buntmetallen abgeschafft
Am 5. Oktober wurde die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 773 vom 30. September 2015 veröffentlicht, in deren Zusammenhang einige Buntmetalle von dem Verzeichnis der Waren ausgeschlossen wurden, deren Export der Lizenzierung im Jahre 2015 unterliegt.
Ab nun unterliegt der Export der nachfolgenden Metalle keiner Lizensierung mehr: Hartzink (eine Zinkeisenlegierung), Ferronickel, Ferrotitan, verfeinerter Kupfer, Kathoden und Teile von Kathoden, Kupferstäbe und Kupferprofile, Kupferrohre und Kupferröhrchen, sekundäre Aluminiumlegierungen in Barren oder in flüssigem Zustand, sekundäre Aluminiumlegierungen, Aluminiumartikel, unbearbeitetes Blei.