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Erhöhung des Mindestlohns
Gemäß dem Gesetz der Ukraine über die Einführung von Änderungen in das Staatliche Budget der Ukraine vom 17. September 2015 wird ab dem 1. September 2015 der Mindestlohn auf bis zu UAH 1378 (ca. EUR 57) pro Monat erhöht.
Außerdem sieht dieses Gesetz eine Erhöhung des Lebenshaltungsminimums für bestimmte Gruppen der Bevölkerung vor: für Kinder im Alter bis zu sechs Jahren – UAH 1167 (ca. EUR 48); für Kinder im Alter von sechs bis zu 18 Jahren – UAH 1455 (ca. EUR 60); für arbeitsfähige Personen – UAH 1378 (ca. EUR 57); für arbeitsunfähige Personen – UAH 1074 (EUR 44).