Repräsentanzen von ausländischen Unternehmen in der Ukraine
Einleitung
1. Arten von Repräsentanzen ausländischer Unternehmen
2. Registrierung von Repräsentanzen
3. Dokumente zur Registrierung von Repräsentanzen
4. Befristete Aufenthaltsgenehmigung
Eine Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine ist eine Form der Unternehmenspräsenz, die nicht mit der Errichtung einer separaten juristischen Person einhergeht. Die Repräsentanz, bzw. deren Leiter, handelt im Namen und im Interesse des ausländischen Unternehmens, hat keinen eigenen Status als juristische Person der Ukraine, unterliegt jedoch der staatlichen Registrierung und Erfassung gemäß ukrainischer Gesetzgebung.
Eine Repräsentanz ist eine separate Abteilung einer juristischen Person außerhalb ihres Sitzes, die deren Interessen vertritt und schützt.
1. Arten von Repräsentanzen ausländischer Unternehmen
In der ukrainischen Gesetzgebung gibt es zwei Arten von ausländischen Repräsentanzen:
1) Kommerzielle Repräsentanz
Eine kommerzielle Repräsentanz kann:
- Verträge abschließen,
- wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, und
- Einkünfte auf dem ukrainischen Staatsgebiet erzielen.
Im steuerlichen Sinne wird eine kommerzielle Repräsentanz in der Regel als ständige Repräsentanz eines Nicht-Residenten anerkannt und unterliegt der Besteuerung in der Ukraine.
2) Nichtkommerzielle Repräsentanz
Eine nichtkommerzielle Repräsentanz wird mit dem Ziel gegründet,
- die Interessen eines ausländischen Unternehmens zu vertreten,
- Verhandlungen zu führen,
- Marketing- und Werbeaktivitäten durchzuführen,
- die Erfüllung von Verträgen zu kontrollieren, und
- vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten auszuüben.
Eine nichtkommerzielle Repräsentanz ist nicht berechtigt, in der Ukraine wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben und Gewinne zu erzielen.
2. Registrierung von Repräsentanzen
Eine Repräsentanz ausländischer Unternehmen ist keine juristische Person. Dennoch müssen gemäß dem ukrainischen Gesetz „Über die staatliche Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und öffentlichen Einrichtungen“ Angaben zu ihr in das Einheitliche staatliche Register für juristische Personen, Einzelunternehmer und öffentliche Einrichtungen eingetragen werden.
Die staatliche Registrierung der Repräsentanz erfolgt als die einer separaten Abteilung einer ausländischen juristischen Person.
3. Dokumente zur Registrierung von Repräsentanzen
Für die Registrierung einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine sind folgende Dokumente vorzubereiten und einzureichen:
- Antrag auf staatliche Registrierung der Gründung einer Repräsentanz;
- Beschluss der ausländischen juristischen Person über die Gründung einer separaten Abteilung mit Angaben zu deren Bezeichnung, Sitz und Leiter (insbesondere Nachname, Vorname, gegebenenfalls Vatersname und Datum des Amtsantritts) sowie Informationen über die Genehmigung der Satzung oder eines anderen Gründungsdokuments der separaten Abteilung;
- Nachweis über die Registrierung der ausländischen juristischen Person in ihrem Sitzland (Auszug aus dem Handels-, Bank- oder Gerichtsregister). Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments darf einen Monat ab dem Datum seiner Ausstellung im Sitzland der ausländischen Gesellschaft nicht überschreiten;
- Eigentumsstruktur der ausländischen juristischen Person sowie Dokumente über die Person des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümers. Wenn kein letztendlicher wirtschaftlicher Eigentümer vorhanden ist, wird im Antrag auf staatliche Registrierung ein entsprechender Vermerk mit Angabe des Grundes dafür aufgenommen.
- Notariell beglaubigte Kopie des Dokuments, das die Identität und Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaft) des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümers bestätigt. Die Gültigkeitsdauer dieses Dokuments darf drei Monate ab dem Datum seiner Ausstellung im Land des Sitzes der ausländischen Gesellschaft nicht überschreiten.
- Satzung oder ein anderes Gründungsdokument der separaten Abteilung der juristischen Person, das in schriftlicher Form erstellt, geheftet, nummeriert und von einer bevollmächtigten Person der entsprechenden juristischen Person unterzeichnet wird.
- Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr, die einem Existenzminimum für arbeitsfähige Personen, derzeit 3.328 Hrywnia bzw. ca. 67 Euro, entspricht.
Die Frist für die Prüfung von Unterlagen zur Registrierung separater Unterabteilungen in der Ukraine wurde auf fünf Werktage verkürzt. Allerdings wurde die Anforderung hinzugefügt, dass nur bestimmte Personen, die ihrer primären Finanzüberwachungstätigkeit allein nachgehen (Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer), als Vertreter für die Einreichung von Unterlagen zur Registrierung auftreten dürfen.
Alle Dokumente, die in einer Fremdsprache verfasst sind, müssen ins Ukrainische übersetzt und beglaubigt werden. Dabei muss die Richtigkeit der Übersetzung auf notarielle Weise bestätigt werden.
4. Befristete Aufenthaltsgenehmigung
Ausländer, die zu Leitern oder Mitarbeitern einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine ernannt werden, haben Anspruch auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung.
4.1. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Grundlage für die Erteilung einer solchen Genehmigung ist:
- die Registrierung der Vertretung eines ausländischen Unternehmens in der Ukraine,
- die Ernennung des Ausländers zum Leiter oder Mitarbeiter der Vertretung, und
- das Vorliegen einer Vollmacht oder eines Ernennungsbeschlusses.
4.2. Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung:
- wird für bis zu einem Jahr ausgestellt, und
- kann mehrfach verlängert werden, sofern die Gründe für den Aufenthalt in der Ukraine weiterhin bestehen.
4.3. Rechte und Pflichten des Ausländers
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung berechtigt dazu,
- sich legal in der Ukraine aufzuhalten,
- die Ukraine frei zu verlassen und wieder einzureisen,
- die in der Migrationsgesetzgebung vorgesehenen Rechte zu nutzen.
Gleichzeitig ist der Ausländer verpflichtet:
- die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsgenehmigung einzuhalten;
- rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen; und
- eine Änderung des Wohnsitzes oder der Aufenthaltsgründe zu melden.
