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28. August 2024

Rechtsstatus von Ausländern, die die Ukraine verteidigen

Am 20. August 2024 verabschiedete das ukrainische Parlament das Gesetz der Ukraine „Über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine über den Rechtsstatus von Ausländern und Staatenlosen, die an der Verteidigung der territorialen Integrität und Unverletzlichkeit der Ukraine teilnehmen“, das die Möglichkeit für ausländische Bürger und Staatenlose, die die territoriale Integrität der Ukraine verteidigen, sowie für deren Familienangehörige , eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, eine Einwanderungsgenehmigung sowie die ukrainische Staatsangehörigkeit zu erhalten, regelt.

Nach dem 24. November 2024, wenn das Gesetz in Kraft tritt, gilt Folgendes:

  • es gibt die Möglichkeit, die ukrainische Staatsangehörigkeit in einem vereinfachten Verfahren zu erwerben, für Ausländer, die im Rahmen eines Vertrags mit den Streitkräften der Ukraine, dem staatlichen Sondertransportdienst oder der Nationalgarde der Ukraine Militärdienst leisten oder geleistet haben, sowie für Personen, die als Teil der Territorialen Verteidigungskräfte oder der Freiwilligenformationen der Gebietskörperschaften an der Verteidigung der Ukraine beteiligt sind;
  • es gibt die Möglichkeit für Ausländer, die im Rahmen eines Vertrags mit den Streitkräften der Ukraine, dem Staatlichen Sondertransportdienst oder der Nationalgarde der Ukraine Militärdienst leisten oder geleistet haben, sowie für Personen, die im Rahmen der Territorialen Verteidigungskräfte oder der Freiwilligenformationen der Gebietskörperschaften an der Verteidigung der Ukraine beteiligt sind, eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten oder in die Ukraine einzuwandern, auch wenn ihre Genehmigungen bereits abgelaufen sind;
  • Familienangehörige von Personen, die einen Vertrag mit den Streitkräften der Ukraine, dem Staatlichen Sondertransportdienst oder der Nationalgarde der Ukraine abgeschlossen haben, können eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung erhalten;
  • es gibt für Ausländer, die in den Streitkräften dienen oder gedient haben, sowie für deren Ehegatten und Kinder, die Möglichkeit, zusammen mit dem Antrag auf Erteilung der ukrainischen Staatsangehörigkeit eine Verzichtserklärung auf die ausländische Staatsangehörigkeit vorzulegen, anstelle eines Dokuments über die Beendigung der ausländischen Staatsangehörigkeit.

Bürger der russischen föderation und der republik weißrussland, die die ukrainische Staatsangehörigkeit nach dem 24. Februar 2022 erworben haben, müssen innerhalb eines Jahres nach Aufhebung des Kriegsrechts die Dokumente über den Verzicht auf ihre Staatsangehörigkeit vorlegen.

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Die Prüfung und Annahme von Anträgen auf Erteilung der ukrainischen Staatsangehörigkeit von Bürgern der russischen föderation wird erst ein Jahr nach dem Datum der Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts wieder aufgenommen. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der russischen föderation, die:

  • die sich um die Ukraine besondere Verdienste erworben haben oder deren Zulassung zur ukrainischen Staatsbürgerschaft im nationalen Interesse der Ukraine liegt, sowie die Ehegatten solcher Personen;
  • die im Rahmen eines Vertrages mit den Streitkräften der Ukraine, dem Staatlichen Sondertransportdienst oder der Nationalgarde Militärdienst leisten oder geleistet haben und denen eine staatliche Auszeichnung der Ukraine verliehen wurde, sowie deren Ehegatten;
  • die ihren Dienstvertrag aus gesundheitlichen Gründen beendet (gekündigt) haben, sowie deren Ehegatten;
  • an der Verteidigung der Ukraine als Teil der Territorialen Verteidigung oder der Freiwilligenformationen der territorialen Gemeinschaften beteiligt waren, sowie deren Ehegatten; oder
  • die minderjährig sind und die ukrainische Staatsangehörigkeit aus rechtlichen Gründen erwerben dürfen.

Ausländische Staatsangehörige, die im Rahmen eines Vertrags mit den Streitkräften der Ukraine, dem Staatlichen Sondertransportdienst oder der Nationalgarde der Ukraine gemäß dem festgelegten Verfahren Militärdienst leisten oder geleistet haben, sowie Personen, die an der Verteidigung der Ukraine als Teil der Territorialen Verteidigungskräfte oder der Freiwilligenformationen der Gebietskörperschaften beteiligt waren und die ukrainische Staatsangehörigkeit während des Kriegsrechts erlangt und sich verpflichtet haben, Prüfungen zur Bestätigung dieser Staatsangehörigkeit abzulegen, haben das Recht, diese Prüfungen innerhalb von 2 Jahren nach Ende oder Aufhebung des Kriegsrechts abzulegen.

Darüber hinaus macht das Gesetz den Erwerb der ukrainischen Staatsangehörigkeit für eine Person unmöglich, die durch ihre rechtswidrigen Handlungen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der Ukraine schafft oder geschaffen hat.

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