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13. Juli 2024

Das Verfahren der staatlichen Förderung von Industrieparks in der Ukraine

1. Das neue Verfahren
2. Höhe der staatlichen Förderung
3. Kriterien für Antragsteller
4. Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Förderung
5. Prüfung durch eine beauftragte Bank
6. Prüfung der Unterlagen und Entscheidung durch das Wirtschaftsministerium
7. Teilfinanzierung der Förderung oder der Kostenerstattung
8. Ablehnung der staatlichen Förderung
9. Abschluss von Verträgen
10. Beitritt zum Fördervertrag
11. Bezahlung der ausgeführten Arbeiten
12. Verzicht auf Weiterführung des Einrichtungsprojekts
13. Pflichterfüllung des Antragstellers

 

1. Das neue Verfahren

Mit der Verordnung Nr. 644 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 4. Juni 2024 wurde ein neues Verfahren für die Gewährung von Fördermitteln für die Einrichtung von industriellen (gewerblichen) Parks und/oder für die Sicherstellung des Baus von verkehrstechnischen Infrastrukturanlagen, die für die Einrichtung und den Betrieb von industriellen (gewerblichen) Parks erforderlich sind, sowie für die Erstattung der Kosten für den Anschluss und Anbindung an die verkehrstechnischen Netze (das „Verfahren“) verabschiedet.

Das Verfahren legt den Mechanismus der staatlichen Förderung von industriellen (gewerblichen) Parks (im Folgenden „Industrieparks“ genannt) in der Ukraine fest, und zwar:

  • Bereitstellung von Mitteln auf nicht rückzahlbarer Basis für die Einrichtung von Industrieparks und/oder Sicherstellung des Baus von verkehrstechnischen Infrastrukturanlagen (Straßen, Kommunikationslinien, Anlagen für Wärme-, Gas-, Wasser- und Stromversorgung, technische Kommunikationen usw.), die für die Einrichtung und den Betrieb von Industrieparks erforderlich sind;
  • Erstattung der Kosten für den Anschluss und Anbindung an die verkehrstechnischen Netze, u.a. auch in den zurückgewonnenen Gebieten, zu Lasten des Staatshaushalts.

2. Höhe der staatlichen Förderung

Staatliche Förderung kann einem Antragsteller für jede Art von staatlicher Förderung (für einen Industriepark) gewährt werden:

  • in Höhe von maximal 150 Mio. UAH (ca. umgerechnet 3,354,000 EUR)
  • in Höhe von 50 % der geschätzten Kosten des Bauvorhabens und/oder der Kosten des Anschlusses an die Verkehrsnetze (einschließlich MwSt.), in den zurückgewonnenen Gebieten – in Höhe von 80 % (einschließlich MwSt.).

3.Kriterien für Antragsteller aufstaatliche Förderung

Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Fördermittel ist die Erfüllung folgender Kriterien zum Zeitpunkt der Antragstellung:

1) Der betreffende Industriepark ist im Register der Industrieparks eingetragen;

2) Es liegt ein Vertrag über die Errichtung und den Betrieb des Industrieparks vor;

3) Berichte über den Betrieb des Industrieparks für die letzten zwei Berichtszeiträume wurden der zuständigen staatlichen Behörde vorgelegt (Erleichterung für neu gegründete Industrieparks);

4) Es bestehen keine rechtlichen Beschränkungen in Bezug auf den Stifter, die Betreibergesellschaft, die Gesellschafter und andere Subjekte des Industrieparks;

5) Es ist kein Konkurs- (Insolvenz-) und/oder Auflösungs-/Liquidationsverfahren anhängig;

6) Das Vermögen des Antragstellers und/oder seines Gründers und/oder des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümers wurde nicht beschlagnahmt;

7) Das Vermögen des Antragstellers und/oder seines Gründers und/oder des letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümers wurde nicht durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung beschlagnahmt;

8) Der Antragsteller und/oder sein Gründer und/oder der letztendliche wirtschaftliche Eigentümer sind nicht im einheitlichen staatlichen Register der Personen, die Korruption oder korruptionsbezogene Straftaten begangen haben, eingetragen;

9) Es bestehen keine Zahlungsrückstände des Antragstellers am ersten Tag des Monats der Antragstellung, mit deren Beitreibung die Kontrollbehörden beauftragt sind.

Der letztendliche wirtschaftliche Eigentümer des Antragstellers wird von einer beauftragten Bank gemäß den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Vorbeugung und Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von Erträgen aus Straftaten, der Finanzierung des Terrorismus und der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ überprüft.

4. Einreichung der Bewerbungsunterlagen für die Förderung

Spätestens am 15. August des Jahres, in dem die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden soll, reicht der Antragsteller bei der beauftragten Bank in schriftlicher oder in elektronischer Form Folgendes ein:

1) einen Antrag auf Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dem unter anderem folgende Unterlagen beizufügen sind:

  • Kopie des Vertrages über die Errichtung und den Betrieb des Industrieparks,
  • Kopie des Dokuments, in dem die Zustimmung des Auftraggebers zu den Planungsunterlagen für den Bau der verkehrstechnischen Infrastrukturanlage bestätigt wird, sowie eine Kopie des Berichts über die Ergebnisse der Prüfung der Planungsunterlagen für den Bau der Anlage, einschließlich des Kostenvoranschlags,
  • Informationen über die bestehende verkehrstechnische Infrastruktur des Industrieparks und andere Einrichtungen, die den Betrieb des Industrieparks gewährleisten,
  • Schreiben des Antragstellers, in dem die finanzielle Fähigkeit des Antragstellers zur Kofinanzierung des Einrichtungsprojekts bestätigt wird: mindestens 50 %, in zurückgewonnenen Gebieten mindestens 20 %,
  • Unterlagen, die die finanzielle Fähigkeit des Antragstellers zur Kofinanzierung des Einrichtungsprojekts in der vom Antragsteller angegebenen Höhe belegen, und
  • die Eigentumsverhältnisse des Antragstellers, sofern es sich um eine juristische Person handelt (mit einigen Ausnahmen).

2) einen Antrag auf Kostenerstattung, dem unter anderem folgende Unterlagen beizufügen sind:

  • Kopien der technischen Spezifikationen und der Planungs- und Kostenvoranschlagsunterlagen (falls deren Erstellung gesetzlich vorgeschrieben ist) für die Bauarbeiten,
  • Kopie des Vertrags über den Anschluss an die verkehrstechnischen Netze, und
  • Kopie des Dokuments, in dem bestätigt wird, dass die Arbeiten ausgeführt wurden und der Antragsteller die Leistung des Anschlusses oder der Anbindung an die verkehrstechnischen Netze vollständig erhalten hat.

Ein Antrag auf Kostenerstattung ist vom Antragsteller spätestens neun Monate nach dem Anschluss an die verkehrstechnischen Netze zu stellen.

5. Prüfung durch eine beauftragte Bank

Die beauftragte Bank prüft mit Hilfe der von ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit verwendeten und in der Kooperationsvereinbarung aufgeführten Software und Informationsquellen:

  • die Einhaltung der Kriterien durch den Antragsteller,
  • die Vollständigkeit (Verfügbarkeit) der eingereichten Unterlagen, und
  • die geschäftliche Reputation des Antragstellers.

Auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse wird ein Bericht in zweifacher Ausfertigung erstellt und vom Bevollmächtigten der Bank unterzeichnet.

Der Antrag mit Anlagen und der Bericht über die Prüfungsergebnisse sind dem Wirtschaftsministerium innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags mit Anlagen bei der beauftragten Bank gemäß dem in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Verfahren vorzulegen.

6.Prüfung der Unterlagen und Entscheidung durch das Wirtschaftsministerium der Ukraine

Das Wirtschaftsministerium prüft die Unterlagen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt von der beauftragten Bank.

Das Wirtschaftsministerium kann innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Unterlagen zusätzliche Informationen vom Antragsteller oder von staatlichen Behörden und lokalen Selbstverwaltungsorganen anfordern. Diese Informationen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen zu übermitteln.

Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung von Unterlagen im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel für das betreffende Haushaltsjahr und unter Berücksichtigung der entsprechenden tatsächlichen Einnahmen trifft das Wirtschaftsministerium eine der folgenden Entscheidungen:

  • Gewährung (Teilgewährung) eines nicht rückzahlbaren Zuschusses;
  • Gewährung (Teilgewährung) einer Kostenerstattung;
  • Ablehnung der staatlichen Förderung.

Die Gesamtfrist für die Prüfung der Unterlagen durch das Wirtschaftsministerium darf 30 Kalendertage nicht überschreiten.

7. Teilfinanzierung der Förderung oder der Kostenerstattung

Wenn die für die Gewährung der staatlichen Förderung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen, kann das ukrainische Wirtschaftsministerium mit Zustimmung des Antragstellers eine Teilfinanzierung auf nicht rückzahlbarer Basis und/oder eine Teilkostenerstattung beschließen.

Im Falle einer Teilfinanzierung ist der Antragsteller berechtigt, in den folgenden Haushaltsperioden erneut Mittel in Höhe der Differenz zwischen der festgesetzten und der tatsächlich gewährten staatlichen Förderung zu beantragen.

8. Ablehnung der staatlichen Förderung

Das Wirtschaftsministerium der Ukraine kann die Gewährung der staatlichen Förderung in folgenden Fällen ablehnen:

  • bei fehlenden Haushaltsmitteln, die im Rahmen des Haushaltsprogramms „Staatliche Förderung der Errichtung von Industrieparks“ für die entsprechende Haushaltsperiode bewilligt wurden;
  • wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Kriterien nicht erfüllt;
  • wenn in den eingereichten Unterlagen unglaubwürdige Angaben festgestellt werden;
  • wenn die festgestellten Mängel nicht innerhalb der vom Wirtschaftsministerium festgesetzten Frist beseitigt werden;
  • wenn festgestellt wird, dass der Antragsteller für denselben Industriepark bereits eine staatliche Förderung in voller Höhe erhalten hat.

Der Ablehnungsbeschluss hindert den Antragsteller nicht daran, in der nächsten Förderperiode einen Förderantrag zu stellen.

9.Abschluss von Verträgen bei einer positiven Förderentscheidung

Innerhalb von 35 Kalendertagen (die Frist kann auf bis zu 45 Tage verlängert werden) ab dem Datum der Entscheidung des Wirtschaftsministeriums der Ukraine über die Zuweisung/Teilzuweisung der Fördermittel auf nicht rückzahlbarer Basis schließt der Antragsteller (falls nicht früher geschehen)

  • einen Vertrag mit dem Auftragnehmer über die Durchführung des Einrichtungsprojekts und
  • einen Vertrag über die Erbringung von Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen.

Spätestens 5 Arbeitstage vor Ablauf der Frist beantragt der Antragsteller bei der beauftragten Bank die Eröffnung eines Verwahr- oder Treuhandkontos (engl.:„Escrow“, im Folgenden Escrow-Konto). Die beauftragte Bank eröffnet das Escrow-Konto innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum des Antrags des Antragstellers durch Abschluss eines Escrow-Konto-Vertrages.

10. Beitritt zum Fördervertrag

Innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum der Entscheidung über die Gewährung / Teilgewährung der Kostenerstattung bzw. innerhalb von 10 Arbeitstagen ab dem Datum der Eröffnung des Escrow-Kontos reicht der Antragsteller beim Wirtschaftsministerium der Ukraine in schriftlicher oder elektronischer Form einen Antrag auf Beitritt zum Fördervertrag (Vertrag über staatliche Förderung) ein und verpflichtet sich:

  • das Einrichtungsprojekt innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Fördervertrags zu realisieren (im Falle des Erhalts von Mitteln auf nicht rückzahlbarer Basis)
  • innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Fördervertrages Gebäude und/oder Bauten für Produktionszwecke mit einer Gesamtfläche von mindestens 5.000 Quadratmetern in Betrieb zu nehmen und zwei Mitglieder für den Industriepark zu gewinnen (im Falle des Erhalts nicht rückzahlbarer Mittel und/oder der Kostenerstattung).

Der Vertrag über die staatliche Förderung gilt als abgeschlossen, sobald der Antragsteller beim Wirtschaftsministerium einen Antrag auf Beitritt zum Vertrag gestellt hat (in einigen Fällen ab dem Zeitpunkt der Abänderung des Beschlusses des Wirtschaftsministeriums).

11. Bezahlung der ausgeführten Arbeiten

Die Bezahlung der im Rahmen des Einrichtungsprojekts durchgeführten Arbeiten (Ausführung des Auftragnehmervertrags) erfolgt zu den jeweiligen Anteilen:

  • 50 % zu Lasten des Antragstellers und 50 % auf nicht rückzahlbarer Basis, oder
  • 20 % zu Lasten des Antragstellers und 80 % auf nicht rückzahlbarer Basis, wenn sich der Industriepark in den zurückgewonnenen Gebieten befindet.

Wenn der Auftragnehmervertrag die Verpflichtung des Antragstellers vorsieht, einen Vorschuss auf die Arbeiten zu leisten, so ist dieser Vorschuss vom Antragsteller zu tragen. Der Anteil des Antragstellers wird anteilig um den Vorschussbetrag gekürzt.

Die beauftragte Bank überweist die Mittel für die ausgeführten Arbeiten vom Escrow-Konto auf der Grundlage von:

  • den vom Antragsteller vorgelegten und vom beratenden Ingenieur unterzeichneten Fertigstellungsbescheinigungen, den Kopien der Zahlungsbelege des Antragstellers für die Bezahlung seines Kostenanteils für die während der Durchführung des Einrichtungsprojekts erbrachten Arbeiten und/oder Dienstleistungen, einschließlich der vom Antragsteller geleisteten Vorauszahlung für die gemäß den abgeschlossenen Verträgen mit den Auftragnehmern ausgeführten Arbeiten, oder
  • der Antragsteller zahlt seinen Anteil auf ein Treuhandkonto ein.

12.Verzicht auf Weiterführung des Einrichtungsprojekts

Im Falle des Verzichts auf die Weiterführung des Einrichtungsprojekts ist der Antragsteller verpflichtet, das Wirtschaftsministerium der Ukraine und die beauftragte Bank innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Entscheidung schriftlich darüber zu informieren.

In diesem Fall ist das Wirtschaftsministerium der Ukraine verpflichtet, innerhalb von 3 Arbeitstagen:

  • die beauftragte Bank über die Beendigung der Finanzierung über das Escrow-Konto zu informieren;
  • den Antragsteller schriftlich darüber zu informieren, dass er innerhalb eines Monats die für die geleistete Arbeit ausgezahlten Haushaltsmittel in voller Höhe zurückzahlen muss.

13. Pflichterfüllung des Antragstellers

Der Antragsteller muss alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag über die staatliche Förderung ergeben, vollständig erfüllen.

Als Nachweis für die Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf die Inbetriebnahme der fertiggestellten Produktionsanlagen und/oder Bauwerke gilt ein Protokoll über die Inbetriebnahme der Anlagen. Der Antragsteller übermittelt dem Wirtschaftsministerium eine Kopie dieses Protokolls innerhalb eines Monats nach dem Datum der Unterzeichnung.

Sollte der Antragsteller seinen Verpflichtungen nicht vollständig nachkommen, ist er verpflichtet, die erhaltenen Haushaltsmittel innerhalb eines Monats auf das Konto des Wirtschaftsministeriums der Ukraine zurückzuzahlen.

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