Lokalisierung der Produktion im ukrainischen Maschinenbau
Einleitung
1. Grad der Lokalisierung der Produktion
2. Liste der Waren, für welche der Lokalisierungsgrad bestimmt wird
3. Abweichung vom genehmigten Lokalisierungsgrad und Leistungsverzeichnis
4. Funktionen der zuständigen Behörde
5. Internationale Verpflichtungen der Ukraine im Beschaffungsbereich
Am 16. Dezember 2021 sind Änderungen zum ukrainischen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zur Schaffung von Voraussetzungen für die nachhaltige Entwicklung und Modernisierung der ukrainischen Industrie (weiter nur „Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen“) in Kraft getreten.
Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sieht die Verbesserung des öffentlichen Beschaffungsverfahrens vor, um die Entwicklung der ukrainischen Industrie und des Unternehmertums zu fördern, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie ausländische Investitionen in das Land zu locken.
Am 2. August 2022 hat das Ministerkabinett der Ukraine gemäß dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen wie folgt entschieden:
- es wurde ein Verfahren zur Bestätigung des Lokalisierungsgrades der Warenproduktion, das den Bestätigungsmechanismus festlegt, und;
- ein Verfahren zur Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an den Lokalisierungsgrad der Produktion von Beschaffungsgegenständen, die in der Liste der zu beschaffenden Waren enthalten sind, mit einem bestätigten Lokalisierungsgrad der Produktion bestimmt.
Am 3. August 2022 wurde auf der Website des Wirtschaftsministeriums der Ukraine offiziell der Start eines Programms zur Unterstützung von ukrainischen Maschinenbauern durch das Lokalisierungsinstrument angekündigt, wodurch deren Teilnahme an elektronischen Auktionen im Prozorro-System garantiert wird.
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1. Grad der Lokalisierung der Produktion
Für einen Zeitraum von zehn (10) Jahren, und dies beginnend mit dem Jahr 2022 und zusätzlich zur Berücksichtigung des Preiskriteriums und/oder des Lebenszyklus von Produkten, wird in der Ukraine die obligatorische Verfügbarkeit der Lokalisierung im Beschaffungsgebiet gemäß dem angemessenen Lokalisierungsgrad für einzelne Produkte eingeführt, wenn der Wert des Beschaffungsgegenstandes mindestens 200.000 UAH (derzeit ca. 5.000,- EUR) beträgt.
Der Begriff „Lokalisierungsgrad der Produktion“ gilt im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen als Indikator für die lokale Komponente im spezifischen Gewicht der Kosten von Rohstoffen, Materialien, Einheiten, Aggregaten, Teilen, Komponenten und Zubehör sowie Werken, Dienstleistungen und anderen Komponenten der ukrainischen Produktion im Selbstkostenpreis der Waren, die den Beschaffungsgegenstand darstellen.
Der Auftraggeber kauft die durch das Gesetz definierten Waren nur dann, wenn ihr Lokalisierungsgrad der Produktion mindestens wie folgt beträgt:
- im Jahre 2022 – 10%;
- im Jahre 2023 – 15%;
- im Jahre 2024 – 20%;
- im Jahre 2025 – 25%;
- im Jahre 2026 – 30%;
- im Jahre 2027 – 35%;
- ab 2028 bis zum Ende der 10-jährigen Laufzeit im Jahre 2032 – 40%.
2. Liste der Waren, für welche der Lokalisierungsgrad bestimmt wird
Die Lokalisierungsanforderungen für die öffentliche Beschaffung gelten für mehr als 100 Waren im Bereich des Maschinenbaus gemäß der genehmigten Liste, insbesondere:
- Krankenwagen;
- Feuerwehrauto;
- Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn (10) oder mehr Personen;
- Stadt- und Reisebusse;
- öffentliche Busse;
- Muldenkipper;
- Lieferwagen;
- schwere Kraftfahrzeuge;
- mobile Kräne und Muldenkipper;
- Lastkraftwagen mit Hebebühnen usw.
Für den Fall, dass der Auftraggeber Werke oder Dienstleistungen erwirbt, deren Ausführung (Erbringung) den Erwerb der oben genannten Waren durch den Auftraggeber beinhaltet, werden die Verfahren zum Erwerb solcher Werk- oder Dienstleistungen auch unter Berücksichtigung der Merkmale durchgeführt, die durch das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegt sind.
Für den im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen enthaltenen Vorbehalt ist zu beachten: wenn die Bezeichnung des Beschaffungsgegenstandes mit dem Code gemäß dem Einheitlichen Beschaffungswörterbuch nicht mit den tatsächlich vom Auftraggeber gekauften Waren, Werken oder Dienstleistungen übereinstimmt, gilt der Beschaffungsvertrag für nichtig.
3. Abweichung vom genehmigten Lokalisierungsgrad und Leistungsverzeichnis
Das Ministerkabinett der Ukraine kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Ausschuss des ukrainischen Parlaments:
- eine zusätzliche Liste von Waren bestimmen, die ausschließlich zu Erzeugnissen der verarbeitenden Industrie gehören, in der die Anforderungen an ihren Lokalisierungsgrad der Produktion in einer Höhe festgelegt werden, die den für das jeweilige Produkt festgelegten Lokalisierungsgrad der Produktion für das entsprechende Jahr nicht überschreitet. In diesem Fall erwirbt der Auftraggeber die im Zusatzwarenverzeichnis aufgeführten Waren nur dann, wenn ihr Lokalisierungsgrad der Produktion dem im Zusatzwarenverzeichnis festgelegten Lokalisierungsgrad größer oder gleich ist;
- alljährlich, spätestens bis zum 31. Oktober, den Lokalisierungsgrad der Produktion für das nächste Kalenderjahr um bis zu 5 % nach unten oder bis zu 10 % nach oben für jedes einzelne Produkt, das Gegenstand der Beschaffung ist, ändern; und
- den Lokalisierungsgrad der Produktion reduzieren, um eine separate Warenbeschaffung durchzuführen.
4. Funktionen der zuständigen Behörde
Die zuständige Behörde, das Wirtschaftsministerium der Ukraine, übt im Zusammenhang mit den Anforderungen an den Lokalisierungsgrad der Produktion folgende Funktionen aus:
- es bestätigt gemäß dem vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahren und gemäß der im Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Formel den Grad der Lokalisierung der Produktion, der laut Gesetz der Hersteller der Waren, die Gegenstand der Beschaffung sind, selbstständig bestimmt;
- es erstellt und pflegt eine Liste der Waren, die Gegenstand der Beschaffung sind, mit einem bestätigten Lokalisierungsgrad der Produktion, die auf seiner offiziellen Website veröffentlicht wird; und
- es überwacht die Einhaltung der Anforderungen an den Lokalisierungsgrad der Produktion von Beschaffungsartikeln.
5. Internationale Verpflichtungen der Ukraine im Beschaffungsbereich
Internationale Verträge, deren Geltung durch das ukrainische Parlament bestätigt wurde, haben nach wie vor Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung der Ukraine.
Insbesondere sieht das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen vor, dass die Lokalisierungsanforderungen nicht für Beschaffungen gelten, die den Bestimmungen des ukrainischen Gesetzes „Über den Beitritt der Ukraine zum Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen“ gemäß den Bestimmungen des Beschlusses des Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen der Welthandelsorganisation sowie den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen von anderen internationalen Verträgen der Ukraine unterliegen, deren Geltung durch das ukrainische Parlament anerkannt wurde.
Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen gilt auch nicht für den Kauf von Waren, Werken und Dienstleistungen mit Mitteln aus Krediten, Darlehen, Zuschüssen, die gemäß internationalen Verträgen der Ukraine von solchen internationalen Währungs- und Kreditorganisationen gewährt werden, wie z.B.:
- der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung,
- einer internationalen Finanzgesellschaft,
- einer multilateralen Investitionsgarantieagentur,
- einer internationalen Entwicklungsvereinigung,
- der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung,
- der Europäischen Investitionsbank, oder
- der Nordic Investment Bank usw.,
oder die zu den Bedingungen der Kofinanzierung unter Beteiligung dieser Organisationen, die weiterhin gemäß den von diesen Organisationen festgelegten Regeln und Verfahren durchgeführt werden, unter Berücksichtigung der im ukrainischen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen festgelegten Grundsätze gewährt werden.
Nur wenn solche Regeln und Verfahren nicht festgelegt sind, erfolgt die Beschaffung in Übereinstimmung mit dem ukrainischen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sowie unter Berücksichtigung der gesetzlich festgelegten Anforderungen in Bezug auf den Grad der Lokalisierung der Produktion.
Gleichzeitig wird die ukrainische Regierung angewiesen, bei der Ausarbeitung von internationalen Verträgen und/oder Vereinbarungen, die den Erwerb von Beschaffungsgütern vorsehen, die Aufnahme von Anforderungen zum Grad der Lokalisierung der Produktion gemäß dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen sicherzustellen, und zwar auf Kosten von Krediten, Darlehen und Zuschüssen, die gemäß internationalen Vereinbarungen der Ukraine mit Währungs- und Kreditorganisationen gewährt werden.