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Verringerung von Einspeisevergütungen
Am 31. Januar 2015 hat die Nationale Kommission für die Regulierung der Elektroenergie der Ukraine die gesetzlichen Einspeisevergütungen für Wirtschaftssubjekte reduziert, die elektrischen Strom mit Hilfe alternativer Energiequellen erzeugen.
Gemäß der Entscheidung der Kommission werden die Einspeisevergütungen wie folgt verringert:
- um 20% – für Betreiber von Freiflächensolaranlagen, die vor dem 31. März 2013 in Betrieb genommen wurden;
- um 10% – für Betreiber von Anlagen, die elektronische Energie aus allen anderen alternativen Energiequellen gewinnen.
Der Umfang von Einspeisevergütungen wird nur für die Dauer des Ausnahmezustands im Energiesektor reduziert. Dies wurde durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 36 vom 14. Januar 2015 beschlossen. Das Ministerkabinett hat die Frist des vorübergehenden Ausnahmezustands im Energiesektor bis einschließlich zum 24. März 2015 verlängert.