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1. Juli 2016

Wie verhindert man die Sanktionen für die Verletzung der Fristen der Buchung von ausländischen Devisen

Viele ukrainische Unternehmen importieren Waren und sind Empfänger von Dienstleistungen. Dabei fordern ihre ausländischen Geschäftspartner in der Regel einen Vorschuss für die gelieferten Waren oder die erbrachten Dienstleistungen. Im Zusammenhang damit muss man beachten, dass die Leistung einer Vorauszahlung zugunsten eines Nichtresidenten auf der Grundlage von außenwirtschaftlichen Verträgen die Bestimmung des ukrainischen Rechts bezüglich der Verrechnungen in ausländischer Währung in Kraft setzt, und insbesondere den Art. 2 des Gesetzes der Ukraine „Über die Verrechnungen in ausländischer Währung“. Dieser Artikel bestimmt, dass Importoperationen von Residenten, die zu der Bedingung einer Stundung in dem Falle durchgeführt werden, dass eine solche Stundung 180 Kalendertage ab dem Moment der Leistung der Vorschusszahlung oder der Ausstellung eines Wechsels zugunsten des Lieferanten der Produktion (von Waren, von Dienstleistungen) durchgeführt wird, einem Gutachten des Wirtschaftsministeriums der Ukraine bedarf. Angesichts der komplizierten wirtschaftlichen Situation im Lande und des Wunsches des Staates, den Eingang in ausländischer Währung zu kontrollieren, verkürzt die Nationalbank der Ukraine schon seit mehr als zwei Jahren die Frist der Buchungen in ausländischer Währung auf bis zu 90 Kalendertagen.

Die Verletzung von Bestimmungen der Devisengesetzgebung bezüglich der Verrechnungen in ausländischer Währung wird für eine Gesellschaft negative Folgen haben. Dies ist auf der einen Seite die Geltendmachung einer Geldbuße für jeden Tag des Verzugs in Höhe von 0,3% der Summe des entgangenen Erlöses (des Preises der nicht gelieferten Ware) in ausländischer Währung, die in die nationale Währung der Ukraine nach dem Wechselkurs der Nationalbank der Ukraine zum Tag des Entstehens der Verschuldung umgerechnet wird (dabei kann der Gesamtumfang der berechneten Geldbuße nicht die Summen des Preises der nicht gelieferten Waren überschreiten). Auf der anderen Seite geht es hier um die Anwendung der im Artikel 37 des Gesetzes der Ukraine „Über die außenwirtschaftliche Tätigkeit“ vorgesehenen speziellen Sanktion in der Form des individuellen Regimes der Lizenzierung durch Wirtschaftsministerium der Ukraine.

Das individuelle Regime der Lizenzierung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit von ukrainischen Subjekten der außenwirtschaftlichen Tätigkeit und von ausländischen Unternehmen sieht die Durchführung einer individuellen Lizenzierung jeder einzelnen außenwirtschaftlichen Operation durch das Wirtschaftsministerium der Ukraine vor. Solche Folgen einer Verletzung der Bestimmungen der Devisengesetzgebung bringen die ukrainischen Importeure und deren ausländische Geschäftspartner in eine unangenehme Situation, denn sie erschweren die Durchführung der grenzüberschreitenden Lieferung.

Dabei muss angemerkt werden, dass die Auferlegung einer Geldbuße für die Verletzung von Fristen der Verrechnungen in ausländischer Währung und auch die Anwendung einer speziellen Sanktion in der Form des Regimes der individuellen Lizenzierung, direkt in die Abhängigkeit von einer gewissenhaften und rechtzeitigen Erfüllung der Bedingungen des Vertrages durch den ausländischen Geschäftspartner gebracht ist. Deswegen können alle Verzögerungen bei der Lieferung der Ware oder der Erbringung von Dienstleistungen, die sich oft bei der Produktion, der Lieferung oder der Zolldeklaration von Waren ergeben können, wesentlich die Tätigkeit sowohl des ukrainischen Importeurs, als auch dessen ausländischen Geschäftspartners beeinflussen.

In besonderen Fällen verstehen die Vertragsparteien schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, dass in Anbetracht der Besonderheiten des technologischen Prozesses der Produktion oder der Kompliziertheit dessen Lieferung, die Frist von 90 Tagen für die Verrechnung in ausländischer Währung, die durch die Devisengesetzgebung bestimmt ist, nicht eingehalten werden kann.

Eine der Möglichkeiten, die Berechnung einer Geldbuße und einer Anwendung von speziellen Sanktionen durch das Wirtschaftsministerium der Ukraine zu vermeiden, ist der Erhalt eines Gutachtens der Verlängerung der Fristen der Buchung aufgrund von außenwirtschaftlichen Operationen. Ein solches Regime ist durch die Verordnung des Ministerkabinetts „Über die Bestätigung des Regimes der Verlängerung der Fristen der Buchung aufgrund von außenwirtschaftlichen Operationen“ vorgesehen.

Die Nichteinhaltung der Fristen der Buchungen in ausländischer Währung wird bei der Durchführung der nachfolgenden Operationen zugelassen:

  1.  bei der Erfüllung von Verträgen einer Produktionskooperation (Operationen bei der Lieferung von Rohstoffen, Materialien, Knoten, Details, Ersatzteilen, der Bereitstellung von Halbfabrikaten, von Zulieferteilen und der anderen Erzeugnisse von Bedeutung für die Branche oder zwischen den Branchen, der technologisch verbundenen und für die Herstellung der Endproduktion bedeutenden Erzeugnisse), und auch der Operation für die Zurverfügungstellung von Dienstleistungen bei der Erbringung von Projekt-, Reparaturarbeiten und der technologischen Bedienung, die mit der Herstellung und der Realisierung der Endproduktion zusammenhängen;
  2. bei der Erfüllung von Verträgen einer Konsignation – von Operationen der Erstellung von Waren, die die eine Seite (der Konsignator) sich auf die Anweisung einer anderen Seite (des Konsignenten) im Verlaufe eines bestimmten Zeitraums (der Frist der Geltung der Konsignationsvereinbarung) zu verkaufen verpflichtet hat, und zwar in seinem Namen Waren, die dem Konsignenten gehören, für eine beidseitig vereinbarte Vergütung aus einem Konsignationslager;
  3. bei der Erfüllung von Verträgen eines komplexen Baus – von Operationen zur Erfüllung von Projekt- und Projekt-Ausfindungsarbeiten, der Übergabe des „Know-Hows“ im Bereich des Bauwesens und der Produktion von Baumaterialien, der Konstruktionen, der Erfüllung von baulichen, speziellen und Baumontagearbeiten, darunter bei der Erfüllung von Verträgen zur Realisierung von Projekten nach dem Schema „bauen-ausnützen-übergeben“ (Build-Operate-Transfer), der Durchführung einer Chefmontage und der Urheberübersicht im Bau, der Erfüllung von Inbetriebs-, Einstellungs- und Garantiearbeiten (der Erbringung von Dienstleistungen), und auch bei der Lieferung von Anlagen und Mechanismen, von Materialien, der Ausstattung, von Baukonstruktionen und von Materialien für die Erfüllung der angeführten Arbeiten (der Erbringung von Dienstleistungen);
  4. bei der Erfüllung von Verträgen einer Tender-Lieferung – von Operationen zur Lieferung von Waren (der Erfüllung von Arbeiten, der Erbringung von Dienstleistungen), die aufgrund der Ergebnisse einer internationalen Ausschreibung (Tendern) bestellt worden sind;
  5. bei der Erfüllung von Verträgen einer Garantiebedienung – von Exportoperationen zur Lieferung von Waren (der Erfüllung von Arbeiten, der Erbringung von Dienstleistungen), durch deren Bedingungen die Durchführung der Buchung von Teilen nach der Unterzeichnung der entsprechenden Akte der technologischen Abnahme vorgesehen ist (Erprobung, Bereitstellung, Montage, Einstellung) von Waren (von Arbeiten, von Dienstleistungen), und auch die Durchführung von Endbuchungen nach dem Ablauf des entsprechenden Garantiezeitraums;
  6. bei der Erfüllung von Verträgen zur Lieferung von komplizierten technologischen Artikeln – von Importoperationen für die Lieferung von Ausstattung durch Teile oder zur Lieferung von komplizierten technologischen Artikeln, die eine Bereitstellung, Montage, Einstellung, einer Garantiebedienung und deren Realisierung am Ort deren Ausnützung erfordern, und auch zur Lieferung von komplizierten technologischen Artikeln, deren Frist, deren Herstellung und deren Transport einen Zeitraum von 180 Tagen überschreitet;
  7. bei der Erfüllung von Verträgen zur Lieferung von Waren einer speziellen Bedeutung – von Operationen zur internationalen Übergabe von Waren der militärischen Bedeutung und der doppelten Nutzung („dual use“), und auch zum Transport (Transit) von natürlichem Gas eines ausländischen Eigentümers für dessen Lieferung an durch einen Vertrag bestimmte Orte (Abgabeorte), durch deren Bedingungen die Durchführung einer endgültigen Buchung nach der Unterzeichnung von entsprechenden Akten vorgesehen ist.

Der Antrag über die Verlängerung der Fristen für die Verrechnungen in ausländischer Währung wird an das Wirtschaftsministerium der Ukraine eingereicht, das 10 Tage nach dem Erhalt für das Fassen einer Entscheidung über die Ausgabe eines Gutachtens oder der Ablehnung einer Verlängerung von Fristen hat.

In Anbetracht des möglichen Eintretens von negativen Folgen im Falle der Verletzung von Bestimmungen der Devisengesetzgebung in der Form der Berechnung von Geldbußen oder des Auferlegens von speziellen Sanktionen, hat das Subjekt der außenwirtschaftlichen Tätigkeit die Möglichkeit, das Eintreten der ungewünschten Bedingungen zu verhindern, in dem es ein Gutachten zur Verlängerung der Fristen der Verrechnungen in der ausländischen Währung erhält.

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