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31. März 2015

Steuerbemessungsgrundlage der Militärsteuer ergänzt

Am 13. März 2015 ist das Gesetz zur Änderung des Steuerkodex der Ukraine vom 2. März 2015 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat dadurch das Objekt der Besteuerung durch die Militärsteuer erweitert.

Jetzt werden durch die Militärsteuer außer den schon vorher bestimmten Einkünften von natürlichen Personen auch die nachfolgenden Einkünfte besteuert:

  • Dividenden, die zugunsten des Besteuerten im Wege von Aktien (Teilen, Anteilen) zugerechnet werden können, die von einer juristischen Person, die Resident ist, emittiert werden, die auch Dividenden anrechnet, wenn diese Anrechnung auf keine Weise die Verhältnisse (die Anteile) einer Beteiligung aller Aktionäre (Gesellschafter) im Stammkapital des Emittenten ändert und im Resultat davon das Stammkapital des Emittenten um den insgesamten Nennwert der angerechneten Dividenden erhöht wird;
  • die Summe der Einkünfte, die von dem Steuerzahler im Wege von Zinsen, die dieser auf Wertpapiere, die von dem Finanzministerium der Ukraine emittiert werden, und auf Schuldverschreibungen der Nationalbank der Ukraine erhält;
  • die Summe der Einkünfte, die der Steuerzahler für von ihm in Zahlung gegebene (verkaufte) Sekundärrohstoffe, Haushaltsabfälle, Buntmetallabfälle erhält, einschließlich gebrauchte (erschöpfte) elektrische bleisäurehaltige Batterien, Reste und Schrott von elektrischen Batterien mit dem Inhalt von Blei, und Schrott von Edelmetallen, der der Nationalbank der Ukraine verkauft wird;
  • Einkünfte von Geschäften mit Valutawerten (außer Wertpapieren), die mit dem Übergang des Eigentumsrechts an diesen Valutawerten zusammenhängen, mit der Ausnahme von Einkünften, deren Besteuerung direkt durch andere Vorschriften vorgesehen ist;
  • Investitionsgewinne von Geschäften mit langfristigen Verpflichtungen der Nationalbank der Ukraine und Staatsschatzanweisungen der Ukraine, die von dem Finanzministerium der Ukraine emittiert werden.

Wir erinnern daran, dass der Satz der Militärsteuer 1,5 % von dem Objekt der Besteuerung beträgt. Diese Steuer ist befristet eingeführt worden, und zwar bis zum Inkrafttreten der Entscheidung der Werchowna Rada der Ukraine über den Abschluss der Reform der Streitkräfte der Ukraine.

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