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3. August 2015

Höchstgrenze des Pachtzinses für Grund und Boden geändert

Am 24. Juli 2015 ist das Gesetz vom 30. Juni 2015 über die Einfügung von Änderungen in den Steuerkodex der Ukraine bezüglich der Höchstgrenze des Pachtzinses für Grund und Boden in Kraft getreten.

Die Änderungen sehen vor, dass die Höchstgrenze des Pachtzinses für Stücke von Grund und Boden im staatlichen und im Gemeindeeigentum 12% der normativen geldlichen Bewertung in demjenigen Falle überschreiten dürfen, wenn der Pächter auf der Basis eines Auswahlwettbewerbs bestimmt worden ist.

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