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Einführung des elektronischen Registers der Apostillen
Am 4. November 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung über die Sicherstellung der Einführung des elektronischen Services für Apostille angenommen, mit der das Regime der Einführung eines elektronischen Registers der Apostillen bestätigt wird.
Entsprechend dieser Verordnung wird jede Apostille auf offiziellen Dokumenten mit der Hilfe der Mittel des Registers in der Form eines elektronischen Dokuments zur Verfügung gestellt und gemäß dem Muster, das von dem Abkommen vom 5. Oktober 1961 festgelegt wird, vorbereitet. Auf diese Weise wird das Erfordernis einer Legalisierung von ausländischen offiziellen Dokumenten abgeschafft.
Jede Person hat das Recht auf den Zugang zu den Angaben des Registers über die Apostille, und zwar unentgeltlich über eine Webseite, die von dem Justizministerium der Ukraine geführt wird. Die Verordnung ist am 20. November 2015 in Kraft getreten.