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7. Mai 2015

Verkürzung der Fristen für die Registrierung von Immobilien

Am 8. April 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine durch die Verordnung Nr. 190 die Fristen der Registrierung von Immobilien in der Ukraine auf drei bis fünf Tage verkürzt. Diese Verordnung tritt am 22. Juni 2015 in Kraft.

So werden die staatliche Registrierung eines Eigentumsrechts, wenn es mit der Ausgabe einer Bescheinigung über das Recht an einem Eigentum eines unbeweglichen Vermögens erfolgt, und die staatliche Registrierung eines Eigentumsrechts an einem Unternehmen als an einem einheitlichen Vermögenskomplexes innerhalb von fünf Werktagen ab dem Moment der Registrierung des Antrages erfolgen, und die staatliche Registrierung von Rechten an unbeweglichen Sachen wird innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Die staatliche Registrierung von Belastungen wird innerhalb einer Frist von zwei Stunden erfolgen, und die Zurverfügungstellung von Informationen aus dem Staatlichen Register von Rechten an unbeweglichem Vermögen in Papierform – innerhalb einer Frist von einer Stunde.

In der Falle, dass die Dienstleistungen in der Sphäre der staatlichen Registrierung von Rechten an unbeweglichem Vermögen und von Belastungen innerhalb der verkürzten Fristen aufgrund eines Verschuldens des staatlichen Registers nicht gewährt werden, wird die Zahlung für deren Erledigung an den Antragsteller zurückgezahlt werden.

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