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6. Mai 2015

Vereinfachungen der Bedingungen der Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit

Am 21. April 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über die Änderungen des Art. 69 des Steuerkodex der Ukraine wegen der Vereinfachung der Bedingungen der Ausübung von einer unternehmerischen Tätigkeit“ angenommen. Das Gesetz wurde dem Präsidenten der Ukraine zur Unterschrift vorgelegt, es tritt am Folgetag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

So wurde durch dieses Gesetz das Prinzip der stillschweigenden Zustimmung in der Sphäre der Besteuerung eingeführt, und zwar der Inkenntnissetzung über die Anmeldung der Konten der Steuerzahler durch das Finanzamt der Ukraine, die im Regime der reellen Zeit erfolgt. Das Finanzamt der Ukraine ist verpflichtet, nach dem Erhalt einer Mitteilung von der Kreditanstalt über die Öffnung des Kontos im Regime der reellen Zeit dieses anzunehmen oder eine Anzeige über die Ablehnung mit der Mitteilung der Gründe zu übersenden. Diese Mitteilung soll gleichzeitig auf der Webseite des Finanzamtes der Ukraine eingestellt werden.

Durch das Datum des Beginns der buchhalterischen Operationen auf dem Konto des Steuerzahlers in den Banken und in anderen Kreditanstalten werden die Daten (mit dem Zusatz der Zeit) der Anzeige durch die Bank oder durch eine andere finanzielle Institution des Finanzamtes der Ukraine über die Öffnung eines Kontos bestimmt.

Durch das Gesetz wird auch die Frist der Eintragung einer Information über die Registrierung einer Person als Steuerzahler der Umsatzsteuer in das Register dieser Steuer von drei auf einen Arbeitstag nach dem Zugang eines Registrierungsantrages beim Finanzamt der Ukraine verkürzt.

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