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30. Oktober 2015

Vereinfachung der Registrierung des Businesses

Am 16. Oktober 2015 sind die gemeinsamen Anordnungen des Justizministeriums und des Finanzministeriums der Ukraine bezüglich des elektronischen Austauschs zwischen diesen Organen in Kraft getreten. Dank dieser Maßnahme wird das Registrierungsverfahren des Businesses auf bis zu 24 Stunden verkürzt.

Ab nun wird bei einer erfolgreichen Einreichung der notwendigen Unterlagen an den staatlichen Registrator alle zwei Stunden die gesamte Information elektronisch an den Staatlichen Fiskaldienst, den Pensionsfonds und das Staatliche Statistikamt übermittelt, die ihrerseits im Laufe von zwei Stunden die Information aus ihren Registern zur Verfügung stellen werden, und bis zum Ende des Tages das Unternehmen in den Unterlagen von allen diesen Organen eingetragen wird (früher dauerte dieses Verfahren ca. 10 Tage).

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