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31. Oktober 2015

Vereinfachung der Prozedur der Registrierung von Stickstoffdüngemitteln

Am 1. Oktober 2015 ist die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 56 vom 2. September 2015 in Kraft getreten, die Änderungen in das Regime der Durchführung von staatlichen Versuchen, der staatlichen Registrierung und der Umregistrierung, der Ausgabe der Verzeichnisse von Pestiziden und Agrochemikalien, die zur Nutzung in der Ukraine erlaubt sind, eingeführt hat.

Für die Stickstoffdüngemittel, die wirkende Stoffe enthalten, die im Bestand eines schon registrierten Präparates derselben Bedeutung enthalten sind, können die staatlichen Versuche durch Rezensionsrechenschaftsberichte ersetzt werden. Solche Rezensionsrechenschaftsberichte sollen jedoch von den Einrichtungen stammen, die in das Netz der staatlichen Versuche von Präparaten gehören.

Auch ist eine konkrete Frist der Durchführung der Expertise für Stickstoffdüngemittel festgesetzt worden, die 15 Tage beträgt ab dem Tag des Eingangs der Registrierungsdokumente, und im Falle der Notwendigkeit kann die Frist auf 25 Tage verlängert werden.

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