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23. Mai 2017

Ukrainisches Parlament ratifiziert Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta

Am 13. April 2017 hat das ukrainische Parlament das Gesetz der Ukraine über die Ratifizierung des Abkommens zwischen der Regierung der Ukraine und der Regierung der Republik Malta zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und des dazu gehörigen Protokolls verabschiedet, das vom Präsidenten der Ukraine unterzeichnet wurde. Das Gesetz ist am 15. Mai 2017 in Kraft getreten.

Nun haben die Unternehmen beider Länder Zusicherungen erhalten, dass die Einkünfte aus der Geschäftstätigkeit im anderen Land sowie aus anderen Quellen in diesem Land in Form von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren keiner Doppelbesteuerung unterliegen.

Gemäß dem Abkommen gelten für Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren die folgenden Steuersätze:

  • Dividenden – Standardsatz von 15 Prozent;
  • Dividenden, die von einer Gesellschaft erhalten werden, die eine direkte Beteiligung von mindestens 20 Prozent an der Gesellschaft hält, die die Dividenden ausschüttet – 5 Prozent;
  • Zinsen und Lizenzgebühren – 10 Prozent.

Darüber hinaus zielen das Abkommen und das Protokoll darauf ab, die Steuerhinterziehung zu verhindern und sicherzustellen, dass die Unternehmen im jeweiligen anderen Land zu den gleichen Bedingungen besteuert werden.

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