1. Home
  2. /
  3. Nachrichten
  4. /
  5. Regime des Zugangs der Notare zum Immobilienkataster bestätigt
2. August 2015

Regime des Zugangs der Notare zum Immobilienkataster bestätigt

Am 24. Juni 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine mit der Verordnung Nr. 457 das Regime des Zugangs der Notare zu dem Staatlichen Immobilienkataster bestätigt.

Dieses Regime bestimmt die Bedingungen und die Gründe für den Zugang von Notaren zum Staatlichen Immobilienkataster zum Zwecke der Suche von Nachrichten über registrierte Grundstücke bei der Bewirkung von notariellen Handlungen für solche Grundstücke (außer der Beglaubigung eines Testaments) oder zum Zwecke der Durchführung einer staatlichen Registrierung von Rechten an dem Grundstück für die Erteilung eines Auszugs aus dem Staatlichen Immobilienkataster.

Zum Erhalt des Zugangs zum Staatlichen Immobilienkataster müssen sich die Notare an die Bezirksleitung des Justizministeriums der Ukraine wenden und sich an das Staatliche Immobilienkataster im Wege der Telekommunikationskanäle und einer elektronischen Unterschrift anschließen.

Die Suche nach Angaben über ein registriertes Grundstück in dem Staatlichen Immobilienkataster wird nach dessen Katasternummer erfolgen. Für die Erteilung eines Auszuges aus dem Staatlichen Immobilienkataster wird eine Gebühr erhoben (gegenwärtig beläuft sich diese Gebühr auf UAH 53, ca. EUR 2).

Alle Nachrichten