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3. Mai 2016

Regime des Verkaufs des von Haushalten produzierten „Grünen“ Stroms

Am 15.04.2016 ist die neue Fassung der Ordnung des Verkaufs, der Erfassung und der Abrechnung für Elektrizität, die aus alternativen Energiequellen durch Objekte der Elektroenergiewirtschaft von privaten Haushalten produziert werden, in Kraft getreten.

Wir erinnern daran, durch das Gesetz der Ukraine „Über die Elektroenergiewirtschaft“ die Möglichkeit vorgesehen ist, dass Haushalte Sonnen- (Fotovoltaik-) sowie Windenergieanlagen mit einer jeweiligen Leistung von bis zu 30 kW, aber nicht mehr Leistung einrichten, als zum Verbrauch nach dem Vertrag über die Nutzung von elektrischer Energie erlaubt worden ist.

Haushalte haben das Recht, eine generierende Einheit mit einer Leistung von bis zu 30 KWh aufzustellen und dem Elektrizitätsversorger die Elektrizität zu verkaufen, die aus Sonnen- und der Windenergie produziert wird, und zwar nach dem „Grünen“ Tarif in demjenigen Umfang, der den monatlichen Verbrauch von Elektrizität durch solche private Haushalte überschreitet.

Die generierende Einheit in einem privaten Haushalt wird als in Betrieb genommen angesehen ab dem Datum der Zurverfügungstellung (Absendung) eines entsprechenden Antrags an den Elektrizitätsversorger. Der Elektrizitätsversorger überprüft nach dem Erhalt eines entsprechenden Antrags die Leistung der in einem privaten Haushalt aufgestellten Anlage, welche Elektrizität produziert. Die Dienstleistungen für die Einstellung der Stromerfassungsstation wird vom Haushalt bezahlt.

Wenn in einem Haushalt einige Einheiten von Anlagen, die Elektrizität produzieren, in Betrieb genommen worden sind, auf die unterschiedliche Koeffizienten des „Grünen“ Tarifs angewandt werden, soll ein solcher Haushalt eine separate Stromerfassung für die erzeugte Elektrizität für jede Einheit, für die ein separater Koeffizient des „Grünen“ Tarifs angewandt werden, sicherstellen, und eine separate Stromerfassung für die erzeugte Elektrizität, die von dem privaten Haushalt verbraucht wird.

Mehr über die Höhe des „Grünen“ Tarifs (Einspeisevergütungen) in der Ukraine

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