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26. August 2015

Öffentliche Informationen über die Eigentümer von Immobilien und Pkws

Am 14. Juli 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz über die Erhöhung der Transparenz in Bezug auf das Eigentum zum Zwecke des Kampfes gegen die Korruption angenommen, das am 6. Oktober 2015 in Kraft tritt. Das Gesetz sieht vor, dass die Transparenz von Informationen über die Eigentümer von Pkws, Immobilien und Grundstücke erhöht wird.

Unter anderem wird bestimmt, dass in dem Falle, dass bei einer Registrierung von Pkws, Immobilien oder Grundstücken eine Person bewusst unglaubwürdige Angaben über sich macht, dies mit einer Geldbuße von einem bis zu drei steuerfreien Mindesteinkommen belegt wird. Bei einer wiederholten Verletzung aus gleichem Grunde steigt die Geldbuße auf drei bis sechs steuerfreie Mindesteinkommen (gegenwärtig beträgt das steuerfreie Mindesteinkommen 17 UAH (ca. EUR 0,71).

Weiter bestimmen die Änderungen, dass die Information über registrierte Transportmittel und deren Eigentümer, die das Einheitliche Staatliche Register enthält, dessen Träger die Staatliche Autoinspektion des Innenministeriums ist, offen und allgemein zugänglich wird.

Für natürliche und juristische Personen ist die Information aus obigem Register im Wege der Suche nach Subjekten zu finden (d.h. nach den Eigentümern von Transportmitteln), und zwar in elektronischer Form über die offizielle Webseite der Staatlichen Autoinspektion des Innenministeriums; allerdings muss eine Identifizierung der suchenden Person mittels einer elektronischen Unterschrift erfolgen.

Die gleiche Information aus diesem Register kann auch in schriftlicher Form durch die Einreichung eines persönlichen Antrages oder durch die Übersendung eines solchen Antrags per Post an das Register beantragt werden.

Außerdem werden die Angaben über Immobilien, die dieser oder einer anderen Person gehören, öffentlich gemacht. Unter anderem können Angaben über Immobilien elektronisch über die offizielle Webseite des Justizministeriums der Ukraine eingesehen werden. Auch haben natürliche und juristische Personen das Recht, Informationen über die Eigentümer von Grundstücken zu erhalten, ebenfalls unter der Voraussetzung der Identifizierung mit einer elektronischen Unterschrift.

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