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2. November 2015

Neuigkeiten in der Sphäre der öffentlichen Aufträge

Am 30. September 2015 ist das Gesetz der Ukraine über Harmonisierung mit internationalen Standards und die Ergreifung von Maßnahmen zur Überwindung der Korruption in Kraft getreten, durch das Änderungen in das Gesetz der Ukraine über die Durchführung von öffentlichen Aufträgen eingefügt worden sind.

Die Änderungen sind auf eine Erhöhung des Niveaus des Wettbewerbs im Wege der Vereinfachung der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen und Stärkung der Transparenz der öffentlichen Aufträge im Wege der Abschaffung des Verbots für die Offenlegung des Inhalts der vorgelegten Vorschläge orientiert.

Unter den wesentlichen Änderungen des Gesetzes sind die nachfolgenden zu nennen:

  • Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt des Dokuments, das Informationen über den Preis enthält;
  • Bekanntmachung des Protokolls der Bewertung der Vorschläge von Tenderausschreibungen und auch der Ausschluss einer absichtlichen Blockierung von Ausschreibungen;
  • Erhöhung der Wertgrenze für die Anwendung von Normen des Gesetzes für den Kauf von Waren und Dienstleistungen bis zu UAH 200 Tsd. und von Arbeiten bis zu UAH 1,5 Mio.;
  • das Recht eines Teilnehmers, dessen Vorschlag abgelehnt worden ist, ergänzende Begründungen zu erlangen;
  • Einführung des Begriffs eines formellen (unwesentlichen) Fehlers, dessen Begehung zu keiner Ablehnung des Angebots führen wird;
  • Erhöhung der Wertgrenze für die Anwendung der Prozedur einer Nachfrage von Preisvorschlägen bis auf UAH 500 Tsd.
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