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25. Juni 2018

Neue Regeln für Privatisierung des staatlichen und kommunalen Eigentums in der Ukraine

Am 10. Mai 2018 hat das Ministerkabinett der Ukraine mit der Verordnung Nr. 358-r eine Liste der großen staatseigenen Unternehmen gebilligt, deren Privatisierung im Jahr 2018 beabsichtigt wird.

In die Liste der Objekte der großen Privatisierung für 2018 wurden 23 Unternehmen aufgenommen, darunter:

1. Energiewirtschaft: Öffentliche Aktiengesellschaft „Centrenergo“, Öffentliche Aktiengesellschaft „Ternopiloblenergo“, Öffentliche Aktiengesellschaft „Saporischschjaoblenergo“, Aktiengesellschaft „Charkiwoblenergo“, Aktiengesellschaft „Mykolajiwoblenergo“, Öffentliche Aktiengesellschaft „Chmelnyzkoblenergo“, Aktiengesellschaft „Cherson Heizkraftwerk“, Aktiengesellschaft „Dnipro Heizkraftwerk“, Öffentliche Aktiengesellschaft „Krywyj Rih Heizkraftwerk“, Staatsunternehmen „Sewerodonezk Heizkraftwerk“.

2. Bergbau: Öffentliche Aktiengesellschaft „United Mining and Chemical Company“, Staatsunternehmen „Krasnolymanska Coal Company“.

3. Maschinenbau: Öffentliche Aktiengesellschaft „Asowmasch“, Aktiengesellschaft „Turboatom“, Staatsunternehmen „Werk „Electrotyazhmash“, Staatsunternehmen „Dniprovsky Electric Locomotive Plant“.

4. Chemische Industrie: Öffentliche Aktiengesellschaft „Sumykhimprom“, Öffentliche Aktiengesellschaft „Odesa Port-Side Plant“, Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Zaporizhzhia Titanium and Magnesium Combine“.

5. Aufbereitungsindustrie: Offene Aktiengesellschaft „Oriana“.

6. Gesundheitswesen, Kultur und Sport: Private Aktiengesellschaft „President-Hotel“, Private Aktiengesellschaft „Indar“.

7. Landwirtschaft: Staatliche öffentliche Aktiengesellschaft „Nationale Aktiengesellschaft „Ukragroleasing“.

Hierbei ist zu erwähnen, dass am 7. März 2018 das neue Gesetz der Ukraine „Über die Privatisierung des staatlichen und kommunalen Eigentums“ in Kraft getreten ist, das viele Änderungen im Verfahren für den Verkauf von staatseigenen und kommunalen Unternehmen vorsieht und transparente Bedingungen für die Privatisierung schafft.

Das neue Gesetz zielt darauf ab, alle Privatisierungsgesetze zu einem Gesetz zusammenzufassen, und es verbessert das Privatisierungsverfahren. Unter Anderem ist eine neue vereinfachte Einstufung vorgesehen: Objekte der großen Privatisierung und Objekte der kleinen Privatisierung.

Zu den Objekten der großen Privatisierung gehören einheitliche Vermögenskomplexe staatseigener und kommunaler Unternehmen sowie Aktien von Aktiengesellschaften, bei denen sich mehr als 50% der Aktien im Eigentum des Staates befinden und deren Vermögenswert nach den Jahresabschlüssen für das letzte Jahr 250 Mio. UAH überschreitet. Die restlichen Objekte wurden als Objekte der kleinen Privatisierung eingestuft.

Die Liste der zu privatisierenden Objekte der großen Privatisierung wird vom Ministerkabinett der Ukraine auf Vorschlag des Fonds für das Staatseigentum der Ukraine genehmigt. Die Liste der zu privatisierenden Objekte der kleinen Privatisierung wird hingegen vom Fonds selbst genehmigt.

Im neuen Gesetz ist der Übergang zu Marktpreisen für Objekte des staatlichen Eigentums vorgesehen, wobei ein einheitlicher und klarer Algorithmus für den Verkauf von Objekten der großen Privatisierung und ein einheitliches Verfahren für den Verkauf von Objekten der kleinen Privatisierung eingerichtet werden.

Es ist vorgesehen, dass Objekte der kleinen Privatisierung ausschließlich in Online-Versteigerungen verkauft werden. Der Startpreis für Objekte der kleinen Privatisierung wird von der Versteigerungskommission in Höhe des Buchwerts des Objekts (der Vermögenswerte des Objekts) der kleinen Privatisierung festgesetzt. Sollte das durch Versteigerung zum Verkauf angebotene Objekt nicht verkauft werden, so wird eine wiederholte Versteigerung mit einem um 50 Prozent niedrigeren Startpreis durchgeführt.

Was die Objekte der großen Privatisierung des staatlichen Eigentums angeht, so werden nun das Verfahren und die Bedingungen für deren Verkauf vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegt. Dabei sind das Verfahren und die Bedingungen für den Verkauf von Objekten der großen Privatisierung des kommunalen Eigentums durch die jeweiligen lokalen Räte festzulegen. Die Vorbereitungen für die Privatisierung und den Verkauf von Objekten der großen Privatisierung erfolgen unter Heranziehung von Beratern auf Wettbewerbsbasis. Der Startpreis für ein Objekt ist vom Berater festzusetzen (falls ein solcher herangezogen wird). Sollte kein Berater ausgewählt werden, wird der Startpreis von der Versteigerungskommission auf der Grundlage des Wertes festgesetzt, der nach der vom Ministerkabinett der Ukraine genehmigten Bewertungsmethode bestimmt wird.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz ein Verbot vor, bis zum Abschluss der Privatisierung Insolvenzverfahren gegen insolvente staatseigene Unternehmen, bei denen eine Privatisierung beschlossen wurde, einzuleiten. Um die Bedingungen für die Wiederbelebung von Unternehmen nach der Privatisierung zu schaffen, dürfen außerdem innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Privatisierung keine Insolvenzverfahren gegen Unternehmen aus vor Abschluss der Privatisierung entstandenen Gründen eingeleitet werden.

Um die Rechte der Investoren zu schützen, ist die Frist für eine mögliche Anfechtung der Privatisierung der Objekte der großen Privatisierung auf drei Jahre beschränkt. Es ist zudem die Möglichkeit der Verwendung der internationalen Best Practices im Bereich Streitbeilegung und der Anwendung des internationalen Rechts bei Kaufverträgen bis 2021 vorgesehen. Falls der Käufer beispielsweise einen Kaufvertrag nach dem Recht von England und Wales anstrebt, muss die Privatisierungsbehörde diesem Wunsch nachkommen.

Schließlich können sich gemäß dem neuen Gesetz der als Aggressor eingestufte Staat, die mit Sanktionen belegten Personen sowie Offshore-Firmen an der Privatisierung von ukrainischen Unternehmen nicht beteiligen.

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