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11. März 2016

Neue Methodik der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts

Am 16. Februar 2016 hat das Kartellamt der Ukraine die zweite offizielle Version der empfehlenden Erklärungen über die Ordnung der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts verabschiedet. Die Bestimmungen der vorgenannten Erklärungen werden bald die Grundlage von großen gesetzgeberischen Änderungen sein, die auf eine genaue Regulierung der Ordnung der Bestimmung des Umfangs solcher Geldbußen gerichtet ist.

Die erneuerte Version der empfehlenden Erklärungen berücksichtigt die Vorschläge der Juristen und Wirtschaftler, die von ihnen im Verlauf von fast sechs Monaten des Vorliegens des ersten Entwurfs angefragt waren.

Neuigkeiten sind unter anderem:

  1. Einführung eines Mechanismus der Bestimmung der Geldbußen für Verletzungen, die mit einem unlauteren Wettbewerb und abgestimmten Handlungen verbunden sind;
  2. Einführung eines Höchstumfangs von Geldbußen, die von den territorialen Abteilungen des Kartellamtes auferlegt werden können;
  3. Detaillierung des Mechanismus der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung der Regeln der Durchführung einer wirtschaftlichen Konzentration (Geschäfte nach einer Übernahme oder einer Fusion) ohne die Zustimmung des Kartellamtes. Insbesondere wurde der Umfang der Geldbußen erhöht für die wiederholte Verletzung des Kartellrechtes (der Umfang wurde verdoppelt im Verhältnis zu dem Mindestumfang von Geldbußen);
  4. Bewahrung und Erweiterung der grundlegenden Prinzipien der empfehlenden Erklärungen (Proportionalität, Vertretbarkeit und Fehlen von Diskriminierung im Verhältnis zu den Subjekten des Wettbewerbs) bei den Entscheidungen des Kartellamtes. Dabei – eine solche Bestimmung hat auch ein ausreichend weites Verständnis – verpflichten die empfehlenden Erklärungen die Organe des Kartellamtes, nicht formalistisch bei der Fassung seiner Entscheidungen heranzugehen, was leider in der Vergangenheit relativ häufig geschehen ist;
  5. Erweiterung der Aufteilung aller Rechtsverstöße auf getrennte Gruppen nach dem Grad der Schwere deren Folgen für die Gesellschaft mit einer Festsetzung der für diese Gruppen konkreten Grenzen bei der Bestimmung des Umfangs der Haftung. Im Hinblick darauf, dass jede Gruppe ihre „prozentualen Grenzen“ erhalten hat, wurde jetzt genau die Grenze bei der Berechnung des Umfangs der Geldbuße bestimmt. Z.B., bei besonders schweren Verletzungen (Missbrauch einer Monopolstellung) wurde der Grundumfang der Geldbuße in einem Umfang von 45 % von dem Erlös, der mit der Verletzung verbunden ist, festgesetzt;
  6. Erweiterung des Verzeichnisses der erleichternden und der erschwerenden Umstände, die entsprechend den Umfang der Haftung bei einer Entscheidung der Organe des Kartellamtes verringern oder erhöhen werden. Die aufgeführten Neuigkeiten sind für das Recht als solches nichts Neues, aber sie erlauben das erste Mal auf einer offiziellen Ebene den Subjekten des Wettbewerbs, sich auf konkrete Umstände der Angelegenheit zu berufen, und sie erlauben es, deren Zusammenarbeit mit den Organen des Kartellamtes zu stimulieren.

Der nächste Schritt des Kartellamtes, der auf die Bestimmung eines genauen Mechanismus der Festsetzung des Umfangs der Geldbußen gerichtet ist, soll die Verabschiedung eines Gesetzes über den Mechanismus der Bestimmung der Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts durch das Parlament der Ukraine sein.

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