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13. Juni 2016

Neue Bedingungen für die Probezeit

Am 17. Mai 2016 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz verabschiedet, das Änderungen in dem Arbeitskodex der Ukraine bezüglich der Probezeit betrifft. Dieses Gesetz tritt nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Ukraine in Kraft.

Durch diese Novelle wird das Verzeichnis der Personen erweitert, für die keine Probezeit festgelegt wird, und zwar für:

  • auf den Posten gewählte Personen;
  • Sieger eines Auswahlverfahrens für die Besetzung einer freien Stelle;
  • Personen, die ein Praktikum bei dem Arbeitsantritt mit einer Loslösung von der Hauptarbeit hinter sich haben;
  • schwangere Frauen;
  • alleinerziehende Mütter, die ein Kind in einem Alter bis zu 14 Jahren oder die ein Kind haben, das als Invalide anerkannt ist;
  • Personen, mit denen ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer Frist von bis zu 12 Monaten abgeschlossen worden ist;
  • Personen für zeitweilige und Saisonarbeiten;
  • Personen, die innerhalb der Ukraine versetzt worden sind.

Durch die Novelle wird vorgesehen, dass in die Probezeit nicht die Tage einberechnet werden, an denen der Arbeitnehmer faktisch nicht gearbeitet hat, unabhängig von den Gründen dafür. Der Arbeitnehmer muss auch schriftlich darüber gewarnt werden, dass mit ihm der Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem Nichtüberstehen der Probezeit gekündigt werden wird, oder in dem Falle, dass der Arbeitnehmer nicht der besetzten Stelle entspricht, auf die er eingestellt worden ist. Er muss darüber unter der Einhaltung einer Frist von drei Tagen gewarnt werden.

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