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29. Juni 2016

Minderung der Devisenbeschränkung

Am 7. Juni 2016 hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) die Verordnung Nr. 342 «Über die Regulierung auf dem Geldkredit- und dem Devisenmarkt der Ukraine“ angenommen, durch welche eine Reihe von Devisenbeschränkungen erheblich gemindert wurden. Die Verordnung der NBU ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten und wird bis zum 14. September 2016 gelten.

Insbesondere hat die NBU die Beschränkungen bezüglich des obligatorischen Verkaufs von Einnahmen in ausländischer Währung zugunsten von juristischen Personen von 75% auf 65% herabgesetzt, und auch hat sie die Grenze des Kaufs von Devisen durch Bargeld auf bis zu UAH 12.000 erhöht.

Außerdem haben jetzt die Kunden von Banken das Recht, von ihren Konten Bargeld in ausländischer Währung über eine Summe abzuheben, die aber nicht UAH 100.000 an einem Tag überschreiten darf, was doppelt so viel ist, als die Beschränkung, die bisher in einer Höhe von UAH 50.000 an einem Tag galt.

Ergänzend hat die NBU die Repatriierung von Dividenden für die Jahre 2014 und 2015 genehmigt. Diese Bestimmung ist am 13. Juni 2016 in Kraft getreten und wird mit bestimmten Beschränkungen gelten. Deswegen dürfen die Grenzwerte der Summen von Dividenden, die einem ausländischen Emittenten von gesellschaftsrechtlichen Rechten und Aktien zurückgezahlt werden, innerhalb eines Kalendermonats nicht eine Million USD oder 10% von dem allgemeinen Umfang der Dividenden überschreiten. Wenn die angegebenen 10% eine Summe von 5 Millionen USD überschreiten, darf die Höchstsumme der Repatriierung von Dividenden für einen Kalendermonat nicht 5 Millionen USD überschreiten.

Außerdem hat die Nationalbank der Ukraine am 24. Juni 2016 den Diskontsatz von 18% bis 16,5% herabgesetzt.

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