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1. Dezember 2015

Gesetz über die externe Arbeitsmigration verabschiedet

Am 5. November 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz über die externe Arbeitsmigration angenommen, das die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der staatlichen Regulierung der externen Arbeitsmigration und des sozialen Schutzes der Arbeitsmigranten und der Mitglieder ihrer Familien regelt.

Gemäß dem Gesetz unterliegen die Rechte der Arbeitsmigranten, insbesondere die Rechte auf die ihnen zustehenden Arbeitsbedingungen, die Entlohnung, den Urlaub und ihren sozialen Schutz der Rechtsordnung des Staates, wo sie sich befinden, und den internationalen Abkommen der Ukraine, zu deren Verbindlichkeit die Werchowna Rada ihre Zustimmung gegeben hat.

Jetzt können die Arbeitnehmer und ihre Verwandten freiwillig an dem System der allgemeinverbindlichen staatlichen Sozialversicherung teilnehmen, und ihre Pensionsabsicherung ist gemäß den internationalen Abkommen geregelt.

Für die Arbeitsmigranten und ihre Familien wurde auch deren Recht auf Bildung und deren Recht auf die Befriedigung ihrer national-kulturellen, erzieherischen, religiösen und sprachlichen Erfordernisse gestärkt.

Die Geltung des Gesetzes erstreckt sich auf die Migranten, die auf der Grundlage eines Vertrages arbeiten, die sich selbständig durch ihre Arbeit unterhalten, die entgeltliche Dienstleistungen erbringen und die eine andere bezahlte legale Tätigkeit ausüben. Das Gesetz erstreckt sich zur gleichen Zeit weder auf Diplomaten, Studenten, noch auf Flüchtlinge.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

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