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30. November 2016

Erläuterung bezüglich der steuerlichen Folgen einer Reinvestition von Dividenden

Am 6. Oktober 2016 hat der Staatliche Steuerdienst der Ukraine einen Brief veröffentlicht, in dem er Erläuterungen bezüglich der Besteuerung des Gewinns auf Dividenden, die für die Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft gerichtet sind, gibt.

So ist eine der Möglichkeiten für die Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft die Reinvestition von Dividenden, die insbesondere zugunsten von Nichtresidenten angerechnet worden sind. Dabei muss bemerkt werden, dass die steuerlichen Folgen einer solchen Operation davon abhängen werden, wer die Kapitalisierung durchführt – ein Nichtresident, der eine natürliche oder eine juristische Person ist.

Wenn es sich um einen Nichtresidenten handelt, der eine juristische Person ist, dann soll in das Staatsbudget eine Vorschusszahlung auf die Gewinnsteuer eingebracht werden sowie auch die sog. Steuer auf die Repatriierung in einem Umfang von 15 %, es sei denn, dass etwas Anderes durch internationale Abkommen vorgesehen ist. Dadurch unterliegen die Einkünfte eines Nichtresidenten mit einer Herkunftsquelle in der Ukraine in der Form von Dividenden der Besteuerung, und zwar unabhängig von der Art der Nutzung dieses Einkommens, darunter auch solches wie einer Reinvestition.

Was Nichtresidenten betrifft, die natürliche Personen sind, so ist hier ein völlig anderes Verfahren der Besteuerung von zu reinvestierenden Einkünften vorgesehen. So sollen die Einkünfte von Nichtresidenten, die natürliche Personen sind, in der Form von Dividenden einer Besteuerung gemäß den gleichen Regeln unterliegen, wie auch die Einkünfte von Residenten, aber mit einigen Ausnahmen. So wird von einer Summe von zu reinvestierenden Dividenden einem Nichtresidenten, der Inhaber von gesellschaftsrechtlichen Rechten ist, eine Steuer auf die Einkünfte von natürlichen Personen auferlegt (Satz 18% oder 5%), und auch eine Militärsteuer in Höhe von 1,5%.

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