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1. Oktober 2015

Erklärungen des Kartellamts der Ukraine bezüglich der Strafen

Am 15. September 2015 hat das Kartellamt der Ukraine (Antimonopol-Komitee der Ukraine) die erste offizielle Version von empfehlenden Erklärungen über das Regime der Berechnung von Strafen für eine Verletzung der Kartellgesetzgebung veröffentlicht. Die Fassung der empfehlenden Erklärungen wird im Weiteren die Grundlage für die eigentlichen Änderungen der Gesetzgebung sein, die auf eine genaue Regelung des Regimes der Festsetzung des Umfangs von solchen Strafen sind.

Auf diese Art und Weise hat das Kartellamt der Ukraine das Fundament auf dem Weg der Reform ihrer Tätigkeit gelegt, die mit der Fassung von Entscheidungen über die Verantwortlichkeit für die Verletzung der Kartellgesetzgebung verbunden sind; dieses beruht unter anderem darauf:

  • Entscheidungen des Kartellamts der Ukraine werden prognostizierbarer für die Wirtschaft;
  • die Möglichkeit, bei der Fassung solcher Entscheidungen Missbrauch zu betreiben, wird wesentlich verringert;
  • es wird ein klares Beispiel dafür geschaffen, wie die Tätigkeit auf dem Weg der Reform der Gesetzgebung der Ukraine gemäß den Standards der Europäischen Gemeinschaft auch für andere staatliche Organe geordnet werden kann, die über disziplinarische Vollmachten verfügen.

Die Empfehlungen setzen grundsätzliche Prinzipien der Fassung von Maßnahmen des Kartellamts der Ukraine fest, insbesondere die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit, der Vernunft und des Fehlens von Diskriminierung im Verhältnis von wirtschaftlichen Subjekten. Dabei hat die Festlegung auch eine ausreichend weite Deutung, sie verpflichtet aber die Organe des Kartellamts der Ukraine, keine formalistische Herangehensweise bei der Fassung ihrer Entscheidung anzuwenden, wie es leider sehr oft früher geschehen ist.

Es wird eine Aufteilung aller Rechtsverletzungen in bestimmte Gruppen nach dem Niveau der Schwere deren Folgen für die Gesellschaft mit einer Festsetzung der für diese Gruppen konkreten Grenzen bei der Festlegung des Umfangs der Verhältnismäßigkeit vorgenommen. Im Hinblick darauf, dass jede Gruppe ihre „prozentualen Grenzen“ bekommen hat, wird deutlich eine Herangehensweise bei der Berechnung des Umfangs der Geldbuße festgelegt. Für besonders schwere Verletzungen, wie solche eines Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung, wird der Umfang der Geldbuße in einem Umfang von 45% des Erlöses festgesetzt, der im Zusammenhang mit der Verletzung erlangt wurde.

Es wird eine Liste von mildernden und erschwerenden Umständen aufgestellt, die entsprechend den Umfang der Verantwortlichkeit bei der Fassung einer Maßnahme durch die Organe des Kartellamts der Ukraine verringern oder erhöhen. Die erwähnten „Novellen“ sind zwar keine Neuigkeit für das Recht im Ganzen, aber sie erlauben das erste Mal auf einem offiziellen Niveau den wirtschaftlichen Subjekten, sich auf konkrete Umstände eines Falles zu berufen, und sie könnten deren Zusammenarbeit mit den Organen des Kartellamts der Ukraine stimulieren.

Für unsere Rechtsanwaltskanzlei ist es besonders angenehm anzumerken, dass die Vorarbeiten unserer Juristen unmittelbar in die Konzeption der Ausarbeitung des obigen Dokuments, das der Wirtschaft in dessen Zusammenwirken mit dem Kartellamt der Ukraine hilft, eingegangen sind. Dieses Dokument gibt auch den westlichen Investoren ein einigermaßen klares Signal einer laufenden Reform der Herangehensweise der Arbeit der ukrainischen staatlichen Organe, nach den besseren Vorbildern der europäischen staatlichen Institutionen.

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