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15. März 2018

Erhöhung von Geldbußen für Verstöße Seitens von Ausländern gegen das Aufenthaltsrecht in der Ukraine

Am 27. Februar 2018 hat die Werchowna Rada das Gesetz der Ukraine „Über die Änderung von einigen Gesetzgebungsakten der Ukraine bezüglich der Grenzsicherheit des Staates“ verabschiedet. Mit dem Gesetz wurde die Höhe der Geldbußen für Verstöße seitens von Ausländern gegen das Aufenthaltsrecht in der Ukraine erhöht; weiterhin wurden Geldbußen für Verstöße seitens von Ausländern gegen das Verbot der Einreise in die Ukraine und für Verstöße gegen die Regeln der Überquerung der Frontlinie des Gebiets der Anti-Terror-Operation eingeführt und Geldbußen für Verstöße gegen die Regeln der Überquerung der ukrainischen Staatsgrenze erhöht.

So ist im Gesetz eine Erhöhung der Geldbußen für den Widerstand gegen Grenzbeamte und Vertreter der öffentlichen Gewalt, die die Grenze bewachen, vorgesehen. Insbesondere ist für einen groben Ungehorsam gegen den rechtmäßigen Befehl oder die Anordnung eines Soldaten bzw. Beamten des Staatlichen Grenzdienstes der Ukraine während der Ausübung seiner Dienstpflichten, wenn er die Grenze bewacht eine Geldbuße von 850 bis 1.700 Hrywnja (vorher von 85 bis 170 Hrywnja) vorgesehen. Eine wiederholte Ordnungswidrigkeit oder eine mit der Gruppe von Personen begangene Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße von 1.700 bis 5.100 Hrywnja (vorher von 170 bis 340 Hrywnja) geahndet.

Darüber hinaus sind in obigen Gesetz Geldbußen für Verstöße seitens von Ausländern gegen das Aufenthaltsrecht in der Ukraine und gegen das Regime bei einem Transit über ukrainisches Territorium vorgesehen. Nun werden sich die Geldbußen auf 1.700 bis 5.100 Hrywnja belaufen (zurzeit von 510 bis 850 Hrywnja). Außerdem ist eine solche Erhöhung der Geldbußen auch für die Nichteinhaltung des Verfahrens für die Anmeldung von Ausländern oder für den Aufenthalt in der Ukraine mit ungültigen oder abgelaufenen Ausweisen sowie für die Überschreitung der Dauer des erlaubten Aufenthalts in der Ukraine vorgesehen.

Für die Nichteinhaltung des Verfahrens für die Einreise in die vorübergehend besetzten Gebiete ist eine Geldbuße von 3.400 bis 5.100 Hrywnja vorgesehen (davor belief sich die Geldbuße auf 1.700 Hrywnja). Eine wiederholte Einreise mit einer Gruppe von Personen bzw. innerhalb eines Jahres wird mit einer Geldbuße von 8.500 Hrywnja geahndet. Diese Geldbußen können jedoch nur innerhalb von drei Monaten nach Feststellung des Verstoßes und nicht später als ein Jahr nach Begehung des Verstoßes verhängt werden.

Eine illegale Einreise ins Gebiet der Anti-Terror-Operation wird das erste Mal mit einer Geldbuße von 510 bis 850 Hrywnja geahndet. Dagegen wird eine wiederholte Einreise innerhalb eines Jahres bzw. mit einer Gruppe von Personen mit einer Geldbuße von 850 bis 1.190 Hrywnja geahndet.

Wenn ein Ausländer versucht, in die vorübergehend besetzten Gebiete einzureisen bzw. aus diesen auszureisen, wird ihm die Einreise in die Ukraine für drei Jahre verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot wird dem Ausländer die Einreise in die Ukraine für weitere zehn Jahre verboten.

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