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19. Dezember 2014

Devisenverkehrsbeschränkungen verlängert für weitere drei Monate

Am 1. Dezember 2014 hat die Nationalbank der Ukraine beschlossen, alle bestehenden divisenrechtlichen Beschränkungen für weitere drei Monate zu verlängern. Zu diesem Zweck hat der Vorstand der Nationalbank die Verordnung Nr. 758 „Über die Regelung des ukrainischen Finanz- und Devisenmarktes“ erlassen, die am 3. Dezember 2014 in Kraft getreten ist und vorerst bis zum 3. März 2015 Gültigkeit entfaltet.

Mit der Verordnung hat die Nationalbank der Ukraine die Anforderung zur Rückzahlung der Deviseneinnahmen innerhalb von 90 Tagen sowie das Verbot des Fremdwährungsverkaufs an natürliche Personen innerhalb eines Tages in einem Gegenwert von über UAH 3.000,- verlängert. Von dieser Regelung sind natürliche Personen, die Fremdwährungsdarlehen zurückzahlen, nicht betroffen.

Außerdem wurde das Verbot der Fremdwährungsüberweisungen aus der Ukraine ins Ausland ohne Nachweisunterlagen in einem Gegenwert von über UAH 15.000,- innerhalb eines Geschäftstages sowie die Einschränkung hinsichtlich der Bargeldausgabe in der ukrainischen Nationalwährung über Bankkassen und Geldautomaten in Höhe von über UAH 150.000,- verlängert. Nicht betroffen davon sind Arbeitslöhne, Reisekosten, Renten, Stipendien und garantierte Auszahlungen an die Anleger aus dem Einlagensicherungsfonds.

Weiter enthält diese Verordnung Einschränkungen hinsichtlich der Bargeldausgabe in Fremdwährung oder Edelmetallen von den laufenden und Einlagekonten der Kunden über Bankkassen und Geldautomaten in Höhe von über UAH 15.000,- innerhalb eines Tages an eine Person im Gegenwert zum offiziellen Wechselkurs.

Befreit von dieser Regelung sind diplomatische Vertretungen, ausländische konsularische Vertretungen in der Ukraine, internationale Finanzorganisationen, Vertretungen internationaler Finanzorganisationen und ihre Mitarbeiter, falls diese keine ukrainischen Staatsbürger sind, in der Ukraine keinen ständigen Sitz haben und beim Außenministerium der Ukraine akkreditiert sind; Auslagen in Zusammenhang mit den Auslandsdienstreisen der Mitarbeiter ukrainischer Unternehmen und Einzelunternehmer sowie Repräsentanzen ausländischer Unternehmen in der Ukraine.

Die ukrainische Nationalbank verlängerte auch verschiedene Verbote für Fremdwährungstransfer, unter anderem hinsichtlich der Dividendenausschüttung an ausländische Investoren (die Ausschüttung von Dividenden für börsenfähige Wertpapiere ist von dieser Regelung befreit).

Außerdem legt die Verordnung fest, dass die Bargeldausgabe innerhalb der Ukraine über Online-Überweisungen, die von Deviseninländern oder Devisenausländern getätigt werden, in der ukrainischen Nationalwährung zu leisten ist.

Auch die Neuerungen der ukrainischen Nationalbank sind zu beachten:

  • es wurde den Banken empfohlen, die Ausstellung von Sparzertifikaten (Sparbriefen) sowohl in der nationalen als auch ausländischen Währung mit der Laufzeit von mindestens sechs Monaten und ihrer Tilgung ohne Beschränkungen des Betrages nach der im Zertifikat angegebenen Tilgungsfrist durchzuführen;
  • ukrainische Bürgen, die eine individuelle Lizenz von der Nationalbank der Ukraine erhalten haben, sind berechtigt, Zahlungen zur Erfüllung ihrer mit der Garantie (Bürgschaft) gesicherten Verpflichtungen aus Darlehen, die von internationalen Finanzorganisationen oder ausländischen Kreditanstalten gewährt wurden, vorzunehmen;
  • die Wohltätigkeitshilfe in der Fremdwährung wurde vom zwingenden Verkauf befreit;
  • es ist nun verboten, Fremdwährungsgeschäfte aufgrund einer individuellen Lizenz der Nationalbank der Ukraine durchzuführen, es sei denn es handelt sich um Fremdwährungstransfer aufgrund der individuellen Lizenz der Nationalbank der Ukraine ins Ausland von Deviseninländern als Bezahlung der Eintritts- und Mitgliedsbeiträge in der Fremdwährung, die einmalig oder regelmäßig für die Unterstützung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens bezahlt werden. Außerdem ist verboten, Devisenwerte, die den Unternehmen von der Nationalbank der Ukraine zur Verfügung gestellt wurden, auf eigene Bankkonten außerhalb der Ukraine zu verbringen.
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