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2. April 2015

Der Plan der Deregulierung der unternehmerischen Tätigkeit ist bestätigt

Am 18. März 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine einen Plan von Maßnahmen für die Deregulierung der unternehmerischen Tätigkeit und der Vereinfachung der regulatorischen Regelungen bestätigt. Der angenommene Plan enthält 171 Initiativen, die die unternehmerische Tätigkeit in der Ukraine vereinfachen sollen.

Von den wesentlichen Punkten des Plans für die Deregulierung sollen die nachfolgenden aufgeführt werden:

  • Verringerung der Anzahl der Kontrollorgane und die Kürzung deren Befugnisse;
  • Vereinfachung der Prozedur für den Erhalt einer Baugenehmigung;
  • Abschaffung der obligatorischen Zertifizierung von Lebensmitteln;
  • die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen zur Registrierung eines Rechts auf Pacht eines Grundstücks in elektronischer Form;
  • Vereinbarung der Formen der steuerlichen Rechnungslegung und des Regimes der zollrechtlichen Anmeldung von Waren;
  • Möglichkeit der Herausgabe von Servern von Unternehmern durch die Rechtsschutzorgane ausschließlich auf die Entscheidung eines Gerichts;
  • Übergabe von Befugnissen für den Erlass einer Genehmigungsdokumentation an die Organe der lokalen Selbstverwaltung;
  • Vereinfachung der Prozedur der Vorbereitung von Unterlagen durch die Teilnehmer von öffentlichen Ausschreibungen, die für die Teilnahme in Verfahren von staatlichen Anschaffungen notwendig sind;
    Entwicklung des Marktes des eCommerces.

Es muss auch bemerkt werden, dass das Ministerkabinett der Ukraine die Geltung des Gesetzes „Über die wesentlichen Prinzipien der staatlichen Aufsicht (der staatlichen Kontrolle) in der Sphäre der unternehmerischen Tätigkeit“ in Bezug auf die Steuerorgane bestimmt hat. Dies hilft es, die Unternehmer vor dem möglichen Missbrauch seitens der Kontrollorgane bei der Durchführung von Überprüfungen zu schützen.

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