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2. September 2015

Anpassung der Regeln der Transferpreisbildung

Am 13. August 2015 sind die bereits am 15. Juli 2015 angenommenen Änderungen zum Steuergesetzbuch der Ukraine bzgl. der Transferpreisbildung in Kraft getreten, die eine Vervollkommnung der Regeln der Transferpreisbildung in der Ukraine vorsehen.

Die Änderungen des Steuerkodex der Ukraine, die in diesem Gesetz enthalten sind, bestimmen neue Regeln der Regulierung der Transferpreisbildung für bestimmte Fragen.

Jetzt wird der Umfang der zu kontrollierenden Operationen mit einem Geschäftspartner von 20 auf 50 Mio. UAH erhöht, nach dessen Erreichen der Steuerzahler verpflichtet ist, eine Rechenschaft über die zu kontrollierenden Operationen an das Zentralorgan der Verwaltung, das die staatliche Steuer- und Zollpolitik durchführt, einzureichen.

Außerdem wurden aus dem Steuerkodex der Ukraine Normen über die Anwendung der Regeln der Transferpreisbildung bei der Besteuerung mit der Umsatzsteuer gestrichen.

Es muss auch angemerkt werden, dass gemäß den in dem Gesetz enthaltenen Änderungen des Steuerkodexes wirtschaftliche Operationen, die in den Unterpunkten 39.2.1.1 – 39.2.1.3 und 39.2.1.5 des Punktes 39.2.1 des Steuerkodexes der Ukraine vorgesehen sind, als zu kontrollieren angesehen werden, wenn gleichzeitig die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • die Jahreseinkünfte des Steuerzahlers von jeglicher Tätigkeit, die nach den Regeln des buchhalterischen Abschlusses bestimmt sind, überschreiten 50 Mio. UAH (mit der Ausnahme der indirekten Steuern) für das jeweilige Steuer- (Geschäfts-)jahr;
  • der Umfang von solchen wirtschaftlichen Operationen eines Steuerzahlers mit jedem Geschäftspartner, die nach den Regeln des buchhalterischen Abschlusses bestimmt sind, überschreiten 5 Mio. UAH (mit der Ausnahme der indirekten Steuern) für das jeweilige Steuer- (Geschäfts-)jahr.

Die Änderungen des Steuerkodexes der Ukraine sehen auch eine Verringerung der Geldbuße für Nichtdeklarierung von zu kontrollierenden Operationen von 5% auf 1% der Summe der nicht deklarierten zu kontrollierenden Operationen vor.

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