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9. Januar 2016

Änderungen in der Steuergesetzgebung

Am 24. Dezember 2015 hat die Werchowna Rada das Gesetz über die Einfügung von Änderungen in den Steuerkodex der Ukraine beschlossen. Die Änderungen betreffen praktisch alle wichtigeren Steuern und Prozeduren, die einen Einfluss auf die Tätigkeit der unternehmerischen Tätigkeit haben. Die Änderungen sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

So wird für Subjekte des vereinfachten Besteuerungssystems der Umfang des jährlichen erlaubten Einkommens auf bis zu UAH 5 Mio. herabgesetzt (die vorhergehende Fassung des Steuerkodex sah einen maximalen Umfang des jährlichen Einkommens von UAH 20 Mio. vor). Außerdem sehen die Änderungen eine Erhöhung der Sätze für die Steuerzahler der dritten Gruppe von 2% auf 3% vor (in dem Falle der Zahlung der Mehrwertsteuer), und von 4% auf 5% (im Falle des Einschlusses der Mehrwertsteuer in die einheitliche Steuer).

Anstatt der zwei früher geltenden Steuersätze auf die Einkommensteuer von 15% und 20% wird ein einheitlicher Basissatz in einem Umfang von 18% festgelegt. Die Einkommensteuer bei der Auszahlung von Dividenden bleibt auf einem Niveau von 5% bestehen.

Was den einheitlichen Satz des Sozialversicherungsbeitrags betrifft, so hat der Gesetzgeber diesen auf 22% festgesetzt. Dabei sei angemerkt, dass der Höchstumfang der Bemessungsgrundlage des Sozialversicherungsbeitrags von 17 auf 25 Mindestgehälter erhöht worden ist.

Die Reform der Steuergesetzgebung sieht auch die Perfektionierung des Ersatzes der Mehrwertsteuer auf dem staatlichen Budget vor, unter anderem die Veröffentlichung einer offiziellen Information über den Ersatz. Ab dem 1. Februar 2016 werden zwei Arten von Registern für Personen geführt, deren allgemeiner Umfang der Exporte 40% überschreitet, und eines für alle anderen Exporteure.

Was die Immobiliensteuer betrifft, muss die Erhöhung des Satzes der Steuer von 2% auf 3% des Mindestlohns für einen Quadratmeter der allgemeinen Fläche der Wohnräume und der Gewerberäume berücksichtigt werden, und auch die Festsetzung eines zusätzlichen Satzes der Steuern in einem Umfang von UAH 25 Tsd. für eine Wohnung, die größer als 300 m2 ist, und für ein Haus, das größer als 500 m2 ist.

Die Änderungen der Steuergesetzgebung betreffen auch die landwirtschaftlichen Unternehmen. So sehen die Änderungen im Steuerkodex die Verkürzung der Frist der Anwendung eines speziellen Regimes der Besteuerung ihrer Tätigkeit bis zum 1. Januar 2017 vor. Außerdem wird eine Differenzierung der Proportionen der Verteilung der deklarierten Summen der Mehrwertsteuer auf die verschiedenen Konten der landwirtschaftlichen Unternehmen und in das staatliche Budget eingeführt. Bei der Durchführung der Operationen mit der Viehzucht werden 20% in das staatliche Budget, und 80% auf ein spezielles Konto des landwirtschaftlichen Unternehmens überwiesen. Bei der Durchführung von Operationen mit Getreide- und technischen Kulturen bleiben 15% in der Verfügung der landwirtschaftlichen Unternehmen, und 85% werden in das staatliche Budget überwiesen. Bei der Durchführung von allen übrigen Operationen mit landwirtschaftlichen Waren oder Dienstleistungen werden 50% in das staatliche Budget überwiesen, und 50% werden auf ein spezielles Konto des landwirtschaftlichen Unternehmens überwiesen.

Was die anderen Änderungen betrifft, so sei die Abschaffung der zusätzlichen Einfuhrgebühr ab dem 1. Januar 2016 angemerkt, die in einem Umfang von 5% und 10% galt. Dabei wird aber die Militärsteuer in einer Höhe von 1,5% auch im Jahr 2016 beibehalten. Auf Transportmittel, die mit elektrischen Motoren versehen sind, wird ein Satz von 0% einer Einführgebühr festgelegt.

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