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2. November 2015

Änderungen in der Regelung der architektonisch-baulichen Tätigkeit

Durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 747 vom 26. August 2015 wurden das Regime der Leistung von vorbereitenden Arbeiten und das Regime der Leistung von Bauarbeiten in einen normativen Akt vereinigt – dem Regime der Leistung von vorbereitenden Arbeiten und von Bauarbeiten. Dieses trat nach dessen offizieller Veröffentlichung am 9. Oktober 2015 in Kraft. Das Regime der Leistung von vorbereitenden Arbeiten und von Bauarbeiten ist ein weiterer untergesetzlicher Akt, der im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Änderungen der Gesetzgebung der Regelung der architektonisch-baulichen Tätigkeit steht.

Ab jetzt kann eine Anzeige über den Beginn von Leistungen von vorbereitenden Arbeiten oder von Bauarbeiten durch den Anzeigenden an das für den Ort des Objektes zuständige Organ der staatlichen architektonisch-baulichen Kontrolle über das elektronische System der Durchführung von deklaratorischen Prozeduren im Bereich des Baus eingereicht werden. Das elektronische System begann ab dem 12. Oktober 2015 zu arbeiten, aber für dessen Nutzung muss der Antragsteller eine elektronische digitale Unterschrift haben.

Gemäß dem Regime der Leistung von vorbereitenden Arbeiten und von Bauarbeiten werden die Befugnisse in Fragen der Zurverfügungstellung, der Rückgabe und der Annullierung von Dokumenten, die das Recht geben, vorbereitende Arbeiten und Bauarbeiten zu erbringen, von den Organen für die Fragen der staatlichen architektonisch-baulichen Kontrolle von örtlichen, überörtlichen und städtischen Räten ausgeübt, und auch von Unterabteilungen der Kiewer und der Sewastopoler städtischen staatlichen Verwaltungen. In einzelnen Fällen, insbesondere in der Beziehung von Objekten der V. (höchsten) Kategorie der Schwierigkeit und von solchen, die sich jenseits der Grenzen von besiedelten Punkten oder auf dem Territorium von einigen administrativ-territorialen Einheiten befinden, übt auch die Staatliche architektonische bauliche Inspektion die Befugnisse aus.

Die Unterlagen, die das Recht geben, vorbereitende Arbeiten zu erbringen, gelten bis zum Moment des Erhalts des Rechtes, Bauarbeiten zu erbringen, und die Unterlagen, die das Recht geben, Bauarbeiten zu erbringen, gelten bis zur Beendigung des Baus.

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