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27. November 2015

Änderungen bezüglich der Antidiskriminierung im Arbeitsgesetzbuch der Ukraine

Am 12. November 2015 hat die Werchowna Rada das Gesetz der Ukraine über die Bekämpfung und Verhinderung von Diskriminierungen in der Sphäre der Arbeit angenommen.

Gemäß den eingeführten Änderungen wird jegliche Diskriminierung in der Sphäre der Arbeit verboten, insbesondere: die Verletzung des Prinzips der Gleichheit der Rechte und der Möglichkeiten, eine direkte und eine indirekte Beschränkung der Rechte von Arbeitnehmern wegen deren Rasse, Hautfarbe, politischer, religiöser oder anderer Überzeugungen, Geschlechts, Genderidentität, sexueller Orientierung, ethnischer, sozialer und ausländischer Herkunft, Alters, Gesundheitszustands, Individualität, Verdachts oder des Bestehens einer Erkrankung an AIDS, Familien- oder Vermögenszustands, familiärer Verpflichtungen, Wohnorts, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder in einer anderen Vereinigung von Staatsbürgern, Beteiligung an einem Streik, der Einreichung einer Klage ans Gericht oder der Absicht, einer Klage ans Gericht oder andere Organe zum Schutz seiner Rechte oder zur Unterstützung der Rechte von anderen Arbeitnehmern einzureichen, der Diskriminierung wegen der Sprache oder anderer Charakteristiken, die nicht mit dem Charakter der Arbeit oder den Bedingungen deren Erfüllung in Verbindung stehen.

Das Gesetz ist am 26. November 2015 in Kraft getreten.

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