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24. Januar 2017

Aktuelle Regeln der Devisenregulierung

Devisenregulierung

Gemäß der Verordnung bezüglich der Regulierung der Situation auf dem Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine vom 13. Dezember 2016, die am 16. Dezember 2016 in Kraft getreten ist, hat die Nationalbank der Ukraine die zeitlichen Beschränkungen auf den Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine verlängert.

Infolgedessen werden die nachfolgenden Beschränkungen gelten:

  • obligatorischer Verkauf der Einnahmen in ausländischer Währung zugunsten von juristischen Personen auf einem Niveau von 65%;
  • Limit des Kaufs von Währung in Bar durch natürliche Personen auf einem Niveau von UAH 12 Tsd. pro Tag;
  • Verbot der Überweisung von Währung von mehr als UAH 15 Tsd. pro Tag und UAH 150 Tsd. pro Monat ins Ausland;
  • Verbot der Durchführung von Buchungen im Bargeld mit der Beteiligung von natürlichen Personen von mehr als UAH 50 Tsd. pro Tag;
  • Limit auf die Abhebung von den Konten von Bargeld in ausländischer Währung auf einem Niveau von UAH 250 Tsd. pro Tag;
  • Beschränkung der Frist von Verrechnungen bei Operationen von Export und Import von Waren auf einem Niveau von 120 Tagen;
  • Verbot der vorfälligen Begleichung von Krediten von Nichtresidenten;
  • Frist der Reservierung von UAH für den Kauf von ausländischer Währung auf dem Interbankenmarkt auf dem Niveau von einem Tag;
  • Beschränkung der gegenseitigen Aufrechnungen von Forderungen bei Exportverträgen.

Es muss angemerkt werden, dass die Nationalbank der Ukraine die Verordnung bezüglich der Regulierung der Situation auf dem Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine ohne zeitliche Beschränkung erlassen hat. Dabei wird nicht eine Frist der Geltung für die Forderungen bezüglich des obligatorischen Verkaufs von Einnahmen in ausländischer Währung festgelegt, die bis zum 15. Juni 2017 gelten wird, wie auch für Beschränkungen, die von dem Gesetz der Ukraine „Über das Regime der Durchführung von Verrechnungen in ausländischer Währung“ bestimmt worden ist.

Was die Repatriierung von Dividenden betrifft, so bleiben die Bedingungen und die Limits der Summen ohne Änderungen. Deswegen können Dividenden nur für die Jahre 2014 und 2015 ausgezahlt werden. Die Grenzsumme von Dividenden, die einem ausländischen Emittenten von gesellschaftsrechtlichen Rechten und Aktien zurückgezahlt werden wird, darf nicht im Laufe eines Kalendermonats USD 1 Mio. überschreiten, oder 10 % von der allgemeinen Summe der Dividenden. Wenn die angeführten 10 % USD 5 Mio. überschreitet, darf die Höchstsumme der Repatriierung von Dividenden für einen Kalendermonat USD 5 Mio. nicht überschreiten.

Gemäß der Entscheidung der Leitung der Nationalbank der Ukraine vom 8. Dezember 2016 wurde der Diskontsatz der Nationalbank der Ukraine auf einem Niveau von 14 % p. a. festgelegt.

Operationen für den Export von Dienstleistungen

Es wurde ein Beschluss der Nationalbank der Ukraine über die Aufhebung von administrativen Beschränkungen in Bezug auf den Export von Dienstleistungen gefasst. So wurde auch die Instruktion über die Art und Weise der Durchführung der Kontrolle von Export- und Importoperationen geändert:

 Residenten, die einen Export von Dienstleistungen (außer von Transport- und Versicherungsdienstleistungen), von Rechten des geistigen Eigentums, von Urheber- und angrenzenden Rechten, durchführen, sind nicht verpflichtet, die Verrechnungsfristen auf dem Niveau von 120 Tagen einzuhalten;
 Exporteure werden Unterlagen nicht in die ukrainische Sprache übersetzen, darunter Rechnungen (Invoices), wenn diese auf Englisch oder einer anderen ausländischen Sprache mit einer gleichzeitigen Auslegung auf Englisch sind;
 Banken werden Kopien von Dokumenten nutzen, darunter Rechnungen (Invoices), in elektronischer Form für die Währungskontrolle von Export-Import-Operationen von Residenten.

Die entsprechenden Änderungen in der Regelung der Durchführung der Kontrolle von Export- und Importoperationen sind am 3. Januar 2017 in Kraft getreten.

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