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2. Februar 2015

Absatz von Arzneimitteln vor Verfallsdatum

Das Gesundheitsministerium der Ukraine hat die Verordnung Nr. 954 vom 12. Dezember 2014 verabschiedet. Es wurden Bestimmungen in Bezug auf den Umlauf von Arzneimitteln in der Ukraine geändert. Die Änderungen sind am 23. Januar 2015 in Kraft getreten.

Nach dem Ablauf der Zulassungsfrist, während deren das Präparat in der Ukraine angewandt werden kann, ist eine Neuregistrierung des Präparats vorzunehmen. Erst nach der durchgeführten Neuregistrierung ist die darauffolgende Anwendung des Präparats möglich. Nach der Neuregistrierung ist die Anwendungsfrist des Arzneimittels in der Ukraine nun nicht mehr begrenzt.

Die während der Zulassungsfrist in Verkehr gebrachten Präparate, können nun in der Ukraine bis zum Verfallsdatum angewandt, verwendet und vertrieben werden. Durch die Verabschiedung der Verordnung Nr. 954 sind die Regeln bzgl. der Verhängung eines (vorübergehenden) Verbots bzw. einer Wiederaufnahme des Umlaufs von Arzneimitteln mit entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine „Über Arzneimittel“ in Übereinstimmung gebracht worden.

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